Object: Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

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Speisefette und -öle. 
Reichert-Meiß Ische 
Zahlen (R.-M.-Z.) 
Den R.-M.-Zahlen 
entsprechende Polenskesche 
N eue Butter-Zahlen (P.-Z.) 
Höchstzulässige 
Polenskesche Neue 
Butterzahl (P.-Z.) 
20-21 
1,3-1,4 
1,9 
21—22 
1,4-1,5 
2,0 
22—23 
1,5—1,6 
2,1 
23—24 
1,6-1,7 
2,2 
24—25 
1.7-1,8 
2.3 
25—20 
1,8—1,9 
2,4 
26—27 
1.9—2,0 
2,5 
27—28 
2,0-2,2 
2,7 
28—29 
2,2-2,5 
3,0 
29-30 
2,5—3,0 
3,5 
Die quantitative Bestimmung des Kokosfettes beruht auf dem Befunde, 
daß durch einen Zusatz von 10 °/ 0 Kokosfett zur Butter die P.-Zahlen derselben 
um 0,8—1,2, im Mittel um 1,0 erhöht werden. Man hat zunächst die gefundenen 
R.-M.-Zahlen mit der gleichhohen R.-M.-Zahl der Tabelle zu vergleichen und dann 
zu ermitteln, ob die gefundene P.-Zahl ebenso hoch oder höher ist, als sie nach 
der Tabelle in reinen Butterfetten sein soll. Ist sie größer, dann entspricht jede 
Erhöhung der P.-Zahl um 0,1 einem Zusatz von 1 °/ 0 Kokosfett. Um aber eine 
unrichtige Beurteilung der Butter zu verhüten, soll eine Erhöhung der P.-Zahl um 
weniger als 0,5 noch nicht als das Vorhandensein von Kokosfett beweisend an 
gesehen werden. Ist aber die Differenz, die sich aus beiden P.-Zahlen ergibt, größer 
als + 0,5, dann ist sie ihrem ganzen Betrage nach gemäß Spalte 2 der Tabelle auf 
Kokosfett zu berechnen. 
Beispiele: 
1. Gefunden; R.-M.-Zahl 24,5, P.-Zahl 3,2. Der R.-M.-Zahl 24,6 entspricht nach der Tabelle 
die P.-Zahl 1,75. Hieraus ergeben sich; 3,2 — 1,75 = -)- 1,45 x 10 = 14,5 °/ 0 Kokosfett. 
2. Gefunden: R.-M.-Zahl 24,5, P.-Zahl 1,8. Hieraus ergehen sich; 1,8 —1,75 = -(-0,06 
X 10 = 0,5 = 0 °/ 0 Kokosfett. 
A. Hesse 1 ) und M. Siegfeld 2 ) haben eine Anzahl reiner Butterprohen nach dem 
vorstehenden Verfahren untersucht und die Angaben von Polenske im allgemeinen be 
stätigt gefunden; doch waren bei ihren Untersuchungen die Beziehungen zwischen der 
R.-M.-Zahl und der P.-Zahl nicht so regelmäßig, wie sie in der obigen Tabelle angegeben 
sind, und müssen die höchstzulässigen P.-Zahlen vielleicht noch etwas erhöht werden. 
M. Siegfeld warnt daher, ehe ein größeres Untersuchungsmaterial vorliegt, vor einer 
Beanstandung allein auf Grund einer zu hohen P.-Zahl, sofern die Verfälschung nicht 
eine sehr grobe ist. 
A. Juckenack und R. Pasternaok 3 ) bestimmen zum Nachweise von Kokosfett 
in Butter das Molekulargewicht der flüchtigen löslichen Fettsäuren, für welches sie bei 
Butterfett (3 Proben) 95,1—98,3 und bei Kokosfett (3 Proben) 132,8—145,1 fanden; 
M. Siegfeld 2 ) fand für Butterfett die Werte 97,2—104,3. 
f) Für den Nachweis von fremden tierischen Fetten (Talg, Oleomargarin, 
Schweinefett) in Butter sind besondere zuverlässige Verfahren bis jetzt nicht bekannt 
J ) Milchwirtsoli. Centralbl. 1905, 1, 13. 
2 ) Ebenda 1905, 1, 165. 
3 ) Zeitschr. f. Untersuchung d. Nahrungs- u. Genußmittel 1904, 7, 193.
	        
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