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Speisefette und -öle.
Reichert-Meiß Ische
Zahlen (R.-M.-Z.)
Den R.-M.-Zahlen
entsprechende Polenskesche
N eue Butter-Zahlen (P.-Z.)
Höchstzulässige
Polenskesche Neue
Butterzahl (P.-Z.)
20-21
1,3-1,4
1,9
21—22
1,4-1,5
2,0
22—23
1,5—1,6
2,1
23—24
1,6-1,7
2,2
24—25
1.7-1,8
2.3
25—20
1,8—1,9
2,4
26—27
1.9—2,0
2,5
27—28
2,0-2,2
2,7
28—29
2,2-2,5
3,0
29-30
2,5—3,0
3,5
Die quantitative Bestimmung des Kokosfettes beruht auf dem Befunde,
daß durch einen Zusatz von 10 °/ 0 Kokosfett zur Butter die P.-Zahlen derselben
um 0,8—1,2, im Mittel um 1,0 erhöht werden. Man hat zunächst die gefundenen
R.-M.-Zahlen mit der gleichhohen R.-M.-Zahl der Tabelle zu vergleichen und dann
zu ermitteln, ob die gefundene P.-Zahl ebenso hoch oder höher ist, als sie nach
der Tabelle in reinen Butterfetten sein soll. Ist sie größer, dann entspricht jede
Erhöhung der P.-Zahl um 0,1 einem Zusatz von 1 °/ 0 Kokosfett. Um aber eine
unrichtige Beurteilung der Butter zu verhüten, soll eine Erhöhung der P.-Zahl um
weniger als 0,5 noch nicht als das Vorhandensein von Kokosfett beweisend an
gesehen werden. Ist aber die Differenz, die sich aus beiden P.-Zahlen ergibt, größer
als + 0,5, dann ist sie ihrem ganzen Betrage nach gemäß Spalte 2 der Tabelle auf
Kokosfett zu berechnen.
Beispiele:
1. Gefunden; R.-M.-Zahl 24,5, P.-Zahl 3,2. Der R.-M.-Zahl 24,6 entspricht nach der Tabelle
die P.-Zahl 1,75. Hieraus ergeben sich; 3,2 — 1,75 = -)- 1,45 x 10 = 14,5 °/ 0 Kokosfett.
2. Gefunden: R.-M.-Zahl 24,5, P.-Zahl 1,8. Hieraus ergehen sich; 1,8 —1,75 = -(-0,06
X 10 = 0,5 = 0 °/ 0 Kokosfett.
A. Hesse 1 ) und M. Siegfeld 2 ) haben eine Anzahl reiner Butterprohen nach dem
vorstehenden Verfahren untersucht und die Angaben von Polenske im allgemeinen be
stätigt gefunden; doch waren bei ihren Untersuchungen die Beziehungen zwischen der
R.-M.-Zahl und der P.-Zahl nicht so regelmäßig, wie sie in der obigen Tabelle angegeben
sind, und müssen die höchstzulässigen P.-Zahlen vielleicht noch etwas erhöht werden.
M. Siegfeld warnt daher, ehe ein größeres Untersuchungsmaterial vorliegt, vor einer
Beanstandung allein auf Grund einer zu hohen P.-Zahl, sofern die Verfälschung nicht
eine sehr grobe ist.
A. Juckenack und R. Pasternaok 3 ) bestimmen zum Nachweise von Kokosfett
in Butter das Molekulargewicht der flüchtigen löslichen Fettsäuren, für welches sie bei
Butterfett (3 Proben) 95,1—98,3 und bei Kokosfett (3 Proben) 132,8—145,1 fanden;
M. Siegfeld 2 ) fand für Butterfett die Werte 97,2—104,3.
f) Für den Nachweis von fremden tierischen Fetten (Talg, Oleomargarin,
Schweinefett) in Butter sind besondere zuverlässige Verfahren bis jetzt nicht bekannt
J ) Milchwirtsoli. Centralbl. 1905, 1, 13.
2 ) Ebenda 1905, 1, 165.
3 ) Zeitschr. f. Untersuchung d. Nahrungs- u. Genußmittel 1904, 7, 193.