454
„Zur sozialwissenschaftlichen Begriffsbildung“,
webt die gewissen Fäden eindeutiger Verbindung, und webt sie in Ge
stalt gedanklicher Bestimmungen. Darunter verstehe ich die In
halte der Urteile, die über das Konkretum ergehen. Nun ist es
für die Situation des idiographischen Verfahrens höchst wichtig, daß
ein gesicherter und logisch ausgeglichener Bestand von solchen Ur
teilen immer schon da ist: und zwar mit dem Allgemeinbegriffe,
als dessen Exemplar das Konkretum sich erfassen läßt. So in
unserem Beispiele, wenn wir das Konkretum als einen „Berg“ anerkennen,
d. h. also ungefähr, als eine natürliche Erhebung des Bodens, von be
trächtlicher Höhe. Für das Singularisieren, das ja den Weg gedanklicher
Bestimmung gehen muß, erscheint dieser Allgemeinbegriff als vor
getane Arbeit; es wäre ein grober Verstoß gegen alle Ökonomie
des Denkens, diese Vorarbeit beiseite zu lassen, um dann auf schier
endlosen Wegen von A anzufangen.
So steht jeglicher Sonderbegriff in einer ausnehmend innigen Be
ziehung zu einem Allgemeinbegriff; zu jenem eben, als dessen
Exemplar das zu singularisierende Konkretum erfaßbar ist. Nennen
wir ihn den Stam mbe griff. In diesem Verhältnis kannein und der
selbe Allgemeinbegriff zu einer unbegrenzten Reihe von Sonderbe
griffen stehen; der Allgemeinbegriff „Berg“, z. B., zu der Reihe „X-Berg“,
„Gaurisankar“, „Sinai“, „Brocken“ usw. Aber diesen Sonderbegriffen
gegenüber spielt der gemeinsame Stammbegriff keineswegs die Rolle
des logisch übergeordneten Begriffes. Es wiederholt sich hier durch
aus nicht das Verhältnis, wie es zwischen dem Begriffe „Berg“ und
den Begriffen „Kalkberg“, „Granitberg“, oder „spitzer Berg“, „stumpfer
Berg“, vorwaltet. Das Verhältnis ist ein spezifisch anderes. Die Sonder
begriffe stellen beileibe nicht so etwas wie niederste Unterarten des
Stammbegriffes vor; vielmehr sind es durchaus eigenartige Aus
gestaltungen des letzteren. Wenn in den Sonderbegriffen „X-Berg“,
„Gaurisankar“, „Sinai“, „Brocken“ usw. ein Konkretum immer wieder
als „Berg“ erfaßt erscheint, so besagt dies, daß der Stammbegriff „Berg“
für alle diese Sonderbegriffe gleichsam das Schema liefert, nach
welchem anschauliche Mannigfaltigkeit wieder zu begrifflicher Einheit
zusammengefaßt wird. Der Stammbegriff hat hier also formende,
„kategoriale“ Bedeutung. Man könte dies so ausdrücken, daß jeder
Sonderbegriff einen Allgemeinbegriff zur kategorialen Unter
lage hat.
Um nun dieses eigentümliche Verhältnis zu klären und zu gleicher
Zeit die weiteren logischen Elemente des Sonderbegriffes zu studieren,
wenden wir den Kunstgriff an, das Singularisieren des Konkretums als
den logischen Prozeß einer spezifischen Umbildung des