Die Bodenreform im Lichte des Freihandels.
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Grundrenten fassen müssen, niemand aber wird seinen Groll
weiter über die geistig so herzlich unbedeutenden Bodenspekulanten
auslassen. Aber jeder wird es komisch finden,
daß ein Verein allen Ernstes die Forderung in sein Programm
stellen konnte, diese Ausbeutung dadurch zu beseitigen,
daß man die heute steigenden Grundrenten für
das Gemeinwesen durch ein Gesetz einzöge, statt sie den
Privaten zu überlassen. Es ist dies ein Kardinalirrtum,
eine Methode, die an den Symptomen laboriert, ohne nach
der tieferen Ursache zu forschen. Man hätte finden müssen,
daß die Steigerung der städtischen Grundrente nur eine
Folge des zunehmenden Latifundienbesitzes und des krankhaften
Zuges der Landbevölkerung zu den Städten ist.
Nachdem es dem verschuldeten Bauern gelungen ist, sich
wirtschaftlich zu stärken, hat eine Revision der Grundsteuerauflage
zu erfolgen, welche alle Grundstücke nach dem Reinerträge
gleichmäßig trifft. Sie hat so hoch zu sein, daß sie
die Leistung der Naturkräfte voll für das Gemeinwesen einzieht.
Nach dem Sinken der Zollmauern ist die Monopolrente
gefallen, sie strebt langsam dem Stande zu, welcher
der natürlichen Leistung der Naturkräfte entspricht. Dadurch
werden die unverschuldeten Großgrundbesitzer gezwungen,
alles Land zu veräußern, welches mehr Raum einnimmt,
als sie bebauen können.
Wälder, Weiden, Wiesen werden nach diesen Grundsätzen
teils den Gemeinden, teils dem Staate zufallen. So'
ist jede schablonenmäßige Ackerverteilung ausgeschlossen,
da jeder nach seinen Leistungen beliebig Ackerland erwerben
kann, wenn er nur die naturale Grundrente als Grundzins
an das Gemeinwesen abgibt. Die naturale Grundrente
in unserem Sinne wird aber erst dann rein in die Erscheinung
treten, wenn der ganze Erdkreis ein weites Freihandelsgebiet
ist.
Erst wenn auf diese Weise die kolossalen Schulden, welche