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Auf Verlangen erstattete gutachtliche
Aeusserungen einzelner Regierungen
Di eterici’s
Gutachten über die
Gutachten der
Regierungen und
neue Vorschläge
vom 4. October 1854.
1 8 55.
18 5 8.
1853.
1860.
über das Verfahren bei den
bisherigen Zählungen.
Verordnung
vom
25. October 1855.
Brüsseler
Congress-
beschlüsse:
Londoner
Congress-
beschlüsse:
Verordnung
vom 20. Octbr. 1858
Westliche
Provinzen.
Oesthche
Provinzen
1*
»
Tauf- und Familienname.
Tauf- u. Familienname (o)
Marienwerder. Vor
und Familienname ge
theilt anzugeben.
Wie 1846
Geschlecht (o)
Geschlecht.
Alter (letzter Geburtstag)
(o). Erhebung des Alters
auf Grund zu produciren-
der legaler Altersatteste
derBeachtung empfohlen.
Blinde u. Taubstumme (o).
Geisteskranke (o).
Sorgfältige Angabe d. Alters I Alter der Kinder unter 1
durch Zahlen wird be I Jahr nach Monaten, die
übrigen Personen nach
d. bereits erfüllten Le
bensjahre anzugeben.
Körperliche Beschaffen
heit : Blinde, Taub
stumme , Blödsinnige,
Geisteskranke im Hause
oder in Anstalten.
sonders empfohlen.
Unterricht der Kinder im Unterricht der Kinder ira
Hause od. in d. Schule. Hauseod. in d. Schule (f).
Confession. I Confession (f).
Verordn, v. 27. Aug. 1857 zu
unterscheiden : 1) Evan
gelische Christen. 2) Ka-
thol. Christen. 3) Grie
chische Christen. 4) Me-
noniten. 5) (Dissidenten,
•Freigemeindler). 6) Ju
den. 7) Muhamedaner.
Verordn, vom 16. October
1857 für (5.) : Mitglieder
freier Gemeinden und
Deutschkatholiken.—Die
einzige Spalte für Con-
fessionen in der Urliste in
3, der leichtern Aufrech
nung wegen, zu trennen.
Verwandtschaft mit
Familienhaupt (o).
Familienstand (o).
Familienstand.
Auf richtige Angaben über
den Familienstand zu
dringen.
Beschäftigung. Stand u
Beruf.
Stand oder Beruf (o).
NB. Zur gleichmässigen
Bezeichnung der Gewerbe
in d. verschiedenen Län
dern wird eine 3sprachigc
Nomenclátor zur Beacht
ung empfohlen.
Die Fremden in Gasthäusern
und Familienbesuche sind
nicht am Ort der Zählung,
sondern am Wohnort zu
zählen.
Staatsangehörige in dauern
dem Aufenthalt im Auslande
gar nicht zu zählen. Zu
stimmung zur Verordnung
über die See- Vnd Fluss
schiffer. Die am Tage reisen
den und erst Abends in die
Herbergen einkehrenden
Handwerksgesellen sind
Abends in die Urlisten auf
zunehmen.
Art des Aufenthalts, (fest
oder beständig) zeit
weilig, vorübergehend.
Coblenz. Für Gesellen
und reisende Hand
werksburschen, die in
Herbergen zu zählen,
erst Abends Zettel da
hin zu geben.
Personen,
Art des Aufenthalts (f)
welche
Wochentagen nicht in
dem Orte ihres Domicils
wohnen, sind nicht an
ihrem Aufenthaltsort,
sondern in ihrem Wohn
ort zu zählen.
Sprache, weichein d. Fa
milie gesprochen wird,
anzugeben.
D. Wohnungsweise durch
Beschreibung d. Woh
nung anzugeben.
Angaben über die Be
schaffenheit d. Gebäude
sind mit zu erheben.
Geburtsland (o).
Sprache (f).
a) Für Gebäude über
haupt : Ob bewohnt,
unbewohnt oder im
Bau begriffen.
b) Für be wohnteGebäude :
Zahl der Stockwerke,!
Wohnungen u.Fenster.!
Benutzung d. Gebäude,!
von wie viel Familien'
bewohnt. Oeffentliche.
und Privatgebäude.
c) Für unbewohnte Ge
bäude : Ob wegen
ruinöser Beschaffenheit
unbewohnt.
d) Bezeichnung der nicht
für Wohnungen be
stimmten Gebäude (Fa
briken etc.).