All das Erwähnte kann eintreten bei einem Trust, bei einem’
Kartell jedoch nie. Ob es eintreten wird bezw. dass es ein
treten soll, kann wohl kein Gesetzgeber im Gesetze bestimmen.
Und nur balanzierte Machtverhältnisse werden dazu zwingen, dass
das dem Truste Innewohnende auch ausgelöst wird. Sie sind
in sozialer Hinsicht bedingt durch kräftige Koalitionen der
Arbeiter, denen ein den Unternehmerkoalitionen völlig gleiches
Recht zu geben ist. Ausserdem hat ihnen der Staat mit seiner
Arbeiterschutzgesetzgebung zu Hilfe zu kommen, auf dass nicht
die in ihren Herzogtümern residierenden mächtigen modernen
Lehensherren eine neue Hörigkeit über einen grossen Teil des
Volkes bringen.
In wirtschaftlicher Hinsicht ist es der fremde Kon
kurrent, der davor schützt, dass ein Trust mit seinen Produkten
einen Handel treibt, der an die Zeiten erinnert, in denen Handel
und Raub noch wesensverwandte Begriffe waren. Dieses Problem
aber läuft auf eine Umgestaltung der heutigen deutschen Handels
politik hinaus, gegen die sich eine zum Trust verschmolzene
schwere Industrie eigentlich seinerzeit nicht mehr wehren kann ;
denn es gibt ja keine »schwachen« Betriebe mehr zu schützen.