fullscreen : Der Wald und seine Arbeiter

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Re  giern  ngsbezirkErfurt:  Für  die  Oberförstereien  Erfurt,  Heldrungen,
Lohra,  Ershausen,  Königsthal  und  Leinefelde:  Nach  einjähriger  Dienstzeit  bei
mindestens  100  Arbeitstagen  im  Jahre  3  Tage,  und  bei  wenigstens  200  Arbeitstagen ­
  im  Jahre  6  Tage.  Leute  mit  mehr  als  zehnjähriger  Dienstzeit  erhalten
für  jedes  weitere  Dienstjahr  einen  Tag  Urlanb  mehr,  bis  zur  Höchstgrenze  von
6  bzw.  12  Tagen.  Krankheitstage  werdtzn  mitberechnet,  soweit  sie  von  der
Krankenkasse  angerechnet  werden.
Für  die  Oberförstereien  Suhl,  Erlau,  Schleusingen,  Schwarza,  Schmiedefeld,
Hinternah  und  Dietzhausen:  .  Nach  einjähriger  Dienstzeit  6  Wochentage,'  nach
fünfjähriger  Dienstzeit  9  Wochentage,  nach  zehnjähriger  Dienstzeit  12  Wochentage, ­
  und  nach  jedem  weiteren  Dienstjahr  einen  Tag  mehr  bis  zur  Höchstgrenze ­
  von  18  Tagen.  Militärdienstzeit  wird  eingerechnet.
Für  die  Oberförsterei  Benneckenstein  gelten  die  mit  der  Regierung  in
Hildesheim  vereinbarten  Sätze.
Regierungsbezirk  Hildesheim:  Den  ständigen  Waldarbeitern  steht
nach  dreijähriger  Dienstzeit  Urlaub  zu,  und  zwar  erhalten  Leute,  wenn  sie
länger  als  100  Tage  im  Jahre  gearbeitet  haben,  3  Tage,  wenn  sie  länger
als  200  Tage  im  Jahre  gearbeitet  haben,  6  Tage  Urlanb.
Leute  mit  mehr  als  zehnjähriger  Dienstzeit  erhalten  für  jedes  weitere  Dienstjahr ­
  einen  Tag  Urlaub  mehr,  bis  zur  Höhe  von  6  bzw.  12  Tagen.  Krankheitstage, ­
  soweit  sie  die  Krankenkasse  anerkannt  hat,  werden  als  Arbeitstage  angerechnet.
Regierungsbezirk  Merseburg:  Nach  einjähriger  Dienstzeit  6  Tage
Urlaub,  nach  fünfjähriger  Dienstzeit  9  Tage  Urlanb,  nach  zwölfjähriger  Dienstzeit ­
  12  Tage  Urlaub.  Für  jedes  weitere  Jahr  einen  Tag  mehr  bis  zu  18  Tagen.
Holz-  und  Depntatlieferung  sowie  Urlaubsgewährung,  wie
diese  sin  den  bis  jetzt  abgeschlossenen  Tarifen  festgelegt  ist.

Bezirks  für  welchen
der  Tarif  gilt

Holz-  und  Deputatlieferung

Urlaubsgewährung
unter  Fortzahlung
des  Lohnes

Preußische  Staatsforsten ­


Für  jeden  Haushalt  3  rm  Holz,  Reisig
oder  Stöcke  zur  Hälfte  der  Preise.  —
Abfallholz  und  Hauspäne  unentgeltlich. ­


Die  Urlaubsfrage  soll  in
den  einzeln.  Reg.-Bez.
mit  den  Gauleitern  der
in  Frage  kommenden
Organisationen  vereinbart ­
  werden.

Bayern

Keine  Bestimmungen  im  Tarif.

Kein  Urlaub.  /

Württemberg

Keine  Bestimmungen  im  Tarif.

Kein  Urlaub.

Pfälzische  Staatsforstverwaltung


Keine  Bestimmungen  im  Tarif.

Kein  Urlaub.

Freistaat  Sachsen

Reisholz  und  solche  Abfälle,  die  nicht
aufbereitet  werden,  können  als  Feierabendholz ­
  mitgenommen  werden.  —
Deputat  wird  nicht  gewährt.

Rach  dreijähriger  Dienstzeit ­
  3  Tage,  nach  fünfjähriger ­
  1  Woche,  nach
zehnjähriger  2  Wochen
Urlaub.  Vorbedingung
200  Arbeitstage  i.  Jahr.

Sachsen-Weimar-Eisenach


Für  jeden  Haushalt  3  rm  Holz,  Reisig
oder  Stöcke  zur  Hälfte  der  Preise.  —
Abfallholz  und  Hauspäne  unentgeltl.

Bei  200  Arbeitstagen  im
Jahr  6  Tage  Urlaub.

Sachsen-Altenbnrg

Keine  Bestimmungen  im  Tarif.

Bei  200  Arbeitstagen  im
Jahr  6  Tage  Urlaub.
            
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