Jene Schulden der Provinzen waren nun sehr verschiedener Art; sie waren
teilweise gemacht gegen Obligationen, teilweise gegen 2ojährige Renten, die später
in 32jährige umgewandelt wurden; andere bestanden in Leibrenten. So hatte die
Provinz Holland 1717 zu verzinsen!):
Kapitalien auf Leibrenten
auf ı Leben: ı 674 606 fl., auf 2 Leben: ı 087 263 fl.
Diese 2 761 869 fl. Kapital waren mit 220 621 fl. zu verzinsen. Insgesamt
hatten alle Provinzen, einschließlich Drenthes, damals zu verzinsen:
Kapitalien auf Leibrenten
auf ı Leben: 4 685 724 fl., auf 2 Leben: 2 391 924 fl.
was eine Verzinsung von 564 038 fl. erforderte. Durch Todesfälle hatte sich 1786
dieses Kapital um 74 164 fl. verringert, wovon allein auf Holland 30 427 fl. fielen.
Auch die Generaliteit trug nach langen Verhandlungen im Laufe des ı8. Jahr-
hunderts ihre Schuld’ ab, so daß sie 1786 nur noch 3 651 968 {l. betrug?). Wenn
auch die meisten Provinzen allmählich ihre Schulden an die Generaliteit durch
Rückzahlungen stark verminderten, so war es doch sehr schwer gewesen, dies zu
erreichen. Am säumigsten verhielt sich Friesland, das 1786 noch 4 513 ooı fl. schul-
dete; auch Seeland war noch mit 2 408 622 fl. im Rückstand; Holland schuldete
noch 4 063 784 fl.; nur Overyssel hatte seine Schuld bei der Generaliteit ganz abge-
tragen. So waren 1786 noch 602 927 fl. Zinsen zu bezahlen, also etwa die Hälfte
der 1717 schuldigen Jahreszinsen.
In diesen Summen waren aber nicht enthalten die Schulden
der Admiralitätskollegien, die, wie sie über eigene Einnahmen ver-
fügten, auch das Recht hatten, Anleihen zur Instandhaltung der
Flotte zu machen. Die Obligationen der Admiralitäten waren sehr
beliebt; ihnen vertrauten viele Kaufleute große Beträge an, wofür
sie dann Schuldverschreibungen erhielten, mit denen sie wieder ihre
Convoy- und Lizentabgaben bezahlten?). Wie hoch die Verschul-
dung der Admiralitäten war, ist nicht ersichtlich.
Trotz der nicht unbeträchtlichen Schulden war der Kredit
Hollands beim Eintritt in das letzte Viertel des 18. Jahrhunderts
noch immer unerschüttert. Im Vergleich mit anderen Ländern
war die Verschuldung der Republik gering, und ihr stand gegen-
über die starke Verschuldung des Auslandes an die niederländischen
” Weeveringh, S.9. Obigen Angaben gegenüber steht die Mitteilung
des französischen Gesandten von 1728, nach der sich die Schuld der Provinz Hol-
land zwischen dem Frieden von Rijswyck und dem zu Utrecht um 143 Mill. fl. ge-
steigert habe (Recueil des instructions etc., XXII, S. 475). Die starke Verschul-
dung Hollands nach dem Utrechter Frieden betont Thorbecke, Simon van
Slingelandts toeleg usw., S. 336.
3 Weeveringh iS: ul,
) Weeveringh,S. 14; De Koopman, III, 188.
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