Object: Naturalwirtschaft und Geldwirtschaft in der Weltgeschichte

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vorhandene Gold herauszulocken?!). Diesen Zeugnissen gegenüber 
verliert die zumeist allein berufene Bibelübersetzung Wulfilas nun- 
mehr sehr an Schlagkraft, daß hier „faihu‘“ für „Geld“ verwendet 
wird. 
Die Germanen waren damals keineswegs nur Viehzüchter. 
Heruler, Goten und Vandalen sind ebenso wie die Sachsen und 
Friesen kühne Seefahrer gewesen, die, wie die Wikinger nachher, 
nicht nur Seeraub, sondern auch Seehandel trieben*®). 
Da die Wirtschaftshistoriker diese Zeugnisse für die Verkehrs- 
und Geldwirtschaft bisher meist nicht beachtet und nur ganz ein- 
seitig jene ihrer Darstellung zugrunde gelegt haben, die von der 
Naturalwirtschaft handeln, konnten jene Theorien entstehen, die 
doch nur die eine Seite der tatsächlichen Entwicklung berück- 
sichtigen, nämlich die agrarwirtschaftliche. Man sieht zugleich, wie 
notwendig es auch ist, die Verschiedenheiten der ökonomischen Lage 
in den einzelnen Ländern zu erfassen. Es ist ganz falsch, ein ein- 
heitliches Schema für diese wichtige Übergangszeit im ganzen auf- 
stellen zu wollen. 
So erklärt sich denn auch die merkwürdige Tatsache, daß 
gegenüber jener alten Darstellung, die, wie wir sahen, noch immer 
weite Verbreitung besitzt, neuestens von sehr berufener Seite für 
die Zeit der Merowinger eine geradezu entgegengesetzte 
Auffassung vorgetragen werden konnte. Pirenne wendet sich wider 
die herkömmliche Annahme, daß die fränkische Reichsgründung 
seit Chlodovech die Grundlage und den Ausgangspunkt für die 
Karolingerzeit und damit auch für das Mittelalter gebildet habe*?). 
Die Einfälle der Germanen haben — sagt er — der historischen 
Bedeutung des Mittelmeergebietes kein Ende gesetzt. Es bleibt bei 
dessen Bedeutung auch weiterhin. Erst das Auftreten der Musel- 
manen habe da eine grundstürzende Veränderung bewirkt, indem 
sie das Mittelmeer blockierten, so daß dadurch der Norden in der 
Zeit der Karolinger gehoben wurde und stärker hervortrat. 
15) Vgl. Cod. Justinian. IV, 63, 2, wo dieses Dekret wieder aufgenommen 
erscheint! 
16) Vgl. L. Schmidt, Gesch. d. deutsch. Stämme, ı, 69, 77, sowie ‚Gesch. d. 
german. Frühzeit (1925), S. 229 ff. u. 322 ff., dazu auch W. Vogel. Gesch. der 
deutschen Seeschiffahrt, ı, soff. (1915). 
17) Mahomet et Charlemagne, Revue belge de philologie et d’histoire, 
[, 77 £., bes. 80 (1922). 
Dopsch, Naturalwirtschaft,
	        
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