302 Zweiter systematisch-theoretischer Teil
die Eltern keine weitere Lust zur Vergrößerung ihrer Familie und
der Reproduktionstätigkeit wird in der einen oder anderen Weise
Einhalt getan werden. Ist hingegen die Kindersterblichkeit größer,
so daß von fünf Kindern nur drei lebend geboren oder lebend er-
halten werden, so wird jene freiwillige Enthaltsamkeit noch nicht in
Anwendung gebracht, vielmehr erst die Ergänzung jener vom Tod
in der Reihe der gewünschten Nachkommenschaft gemachten Lücke
erstrebt und dadurch die Zahl der auf eine Ehe entfallenden Neu-
geborenen vermehrt werden.“
Eine Reihe von Jahren später hat dann A. Geissler auf
Grund eines reichen Zahlenmaterials den statistischen Nachweis für
die Richtigkeit des Zusammenhanges erbracht und seine Unter-
suchungen mit dem Satze geschlossen: „Gelänge es, die Sterblich-
keit der Säuglinge dadurch zu vermindern, daß man die Mütter in
die Möglichkeit der Selbsternährung ihrer Kinder setzt, so würde
die Anhäufung der Kinderzahl ganz ohne weiteres Zutun von
selbst verschwinden“ !). Diese Zusammenhänge sind namentlich
wichtig, wenn man den neuzeitlichen Geburtenrückgang betrachten
und verstehen will. Unter den ehelichen starben von 1009 Neu-
geborenen im ersten Lebensjahre
in den Jahren Preußen Berlin
1881—85 195 277
1928 89 78
In Sachsen hat sich die Säuglingssterblichkeit in der folgenden
Weise gestaltet %).
Zeitraum
1881—1890
1891 —1900
1901—1905
1906-—1913
1914—1918
1919— 1022
1923
1924
1925
1926
1927
1028
Lebendseborene | im ersten Lebensjahr
Gestorbene
134 150
150 797
150675
133 343
73551
103 716
39 060
33 376
38 265
84 798
78 759
81313
37 852
410977
37 012
25571
11 455
12 026
10 807
8 461
7 922
7537
6928
6 642
Sterbeziffer des ersten
Lehbensiahres
28,22
27:24
24,56
19,18
14,77
12,14
11,77
9,94
9,13
8,78
8,60
8.20
?} A. Geissler, Über d. Einfluß d. Säuglingssterblichkeit auf d. eheliche Frucht-
barkeit . . . Zeitschr. d. königl. sächs. stat. Bureaus, Jahrg. 31.
?) Nach Burkhardt, Über d. Rückgang d. Sterblichkeit in d. ersten Lebens-
jahr, Bl. f. Volkswohlfahrtspflege 1924 und Stat. Tahrb. f. d. Freistaat Sachsen, 1927/28.