Object : Geschichte des Bremer Binnenhandels im 19. Jahrhundert namentlich unter den alten Verkehrsformen und im Übergang

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1.  Februar  1860.  Eröffnung  der  Weserbahn  und  der  Zollvereinsniederlage ­
  in  Bremen.
1860.  Zweite  Zollvereinskrise.  Preufsen  weigert  sich  auf  die
in  Artikel  25  des  Vertrages  vom  19.  Februar  1853  in  Aussicht  gestellten ­
  Verhandlungen  wegen  eines  Anschlusses  Österreichs  einzugehen. ­

I.  Juli  1862  Vorschläge  Österreichs  an  sämtliche  Zollvereinsregierungen. ­

20.  Juli  1862.  Antwort  Preufsens.
1863.  Fürstentag  zu  Frankfurt  a.  M.
27.  Juni  1864.  Kündigung  des  Zollvereins  durch  Preufsen.
30.  Oktober  1864.  Wiener  Friede.  Dänemark  tritt  Holstein,
Schleswig  und  Lauenburg  an  Preufsen  und  Österreich  ab.
II.  April  1865.  Vertrag  mit  Österreich.
16.  Mai  1865.  Erneuerung  des  Zollvereins  bis  31.  Dezember  1877.
20./25.  Oktober  1865.  Vertrag  mit  Luxemburg.
14.  Dezember  1865.  Erneuerung  der  Übereinkunft  wegen  des
Bremer  zollvereinlichen  Hauptzollamts.
1865.  Handelsvertrag  zwischen  Mecklenburg  -  Schwerin  und
Frankreich.
1866.  Krieg  und  Lösung  der  Verträge;  faktische  Beibehaltung
des  Zustandes  nach  Beendigung  des  Krieges  mit  Ausscheiden  der
von  Preufsen  einverleibten  Staaten  als  selbständiger  Mitglieder.
14.  Juni  1866.  Bundesbeschlufs  zur  Mobilmachung  gegen
Preufsen.  Austrittserklärung  Preufsens.
27.  Juni  1866.  Aufforderung  Preufsens  an  den  Senat,  die
bremischen  Truppen  auf  Kriegsfufs  zu  setzen  und  sich  ihm  anzuschliefsen,
  zugleich  Mitteilung  über  die  von  Preufsen  in  der  Bundestagssitzung ­
  vom  14.  Juni  1866  übergebenen  Grundzüge  eines  neuen
deutschen  Bundes  ohne  Österreich.
29.  Juni  1866.  Mitteilung  des  Senats  an  die  Bürgerschaft.
30.  Juni  1866.  Antwort  der  Bürgerschaft.
18.  August  1866.  Norddeutscher  Bund  zwischen  der  Mehrzahl
der  norddeutschen  Staaten  definitiv  abgeschlossen.  Mitte  Dezember
Beginn  der  Beratungen  der  Vertreter  sämtlicher  Staaten  über  den
von  Bismarck  vorgelegten  Verfassungsentwurf.  Der  Bund  soll  ein
einheitliches  Zoll-  und  Handelsgebiet  bilden.  Den  Hansestädten  wird
bereits  im  Entwurf,  ohne  Zutun  der  Städte,  gestattet,  aufserhalb  der
Zollgrenze  zu  bleiben,  bis  sie  selbst  den  Einschlufs  in  das  Zollgebiet
beantragen  würden.

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