Die Vereinigung der Damenband- und Herrenhutbandfabrikanten und verwandter
Branchen fchreibt in ihren Satzungen eine zweijährige Kündigungsfrift vor.
§ 6. Alle Streitigkeiten aus diefem Vertrage, insbefondere auch folche über die
Auslegung der Lohnlifte und Anftellung bzw. Kündigung des Kontrolleurs, ent-
fcheidet endgültig unter Ausfehluft des Rechtswegs ein Schiedsgericht. Das Schieds
gericht foll aus vier Mitgliedern beftchen. Jede Partei wählt zwei ihrer Mitglieder,
die dem Ausfchujz der Vereinigung bzw. dem Vorftand des Bergifch-Niederrheinifchen
Bandwirkermeifterverbandes angehören follen. Kommt diefes Schiedsgericht nicht
zu einem einheitlichen Spruch, fo hat es einen Obmann zu wählen, der entweder
der Direktor der Fachfchule zu Barmen oder der Direktor der Fachfchule zu Rons-
dorf fein foll. Wird eine Verftändigung darüber, welcher von den Direktoren im
einzelnen Falle Obmann fein foll, nicht erzielt, fo entfeheidet das Los.
§ 7 Diefer Vertrag ift gültig bis zum I. Juli I9U. Wird er nicht von einer der
beiden Parteien mit drei Monaten vor feinem Ablauf gekündigt, fo verlängert er
fich jedesmal um ein weiteres Jahr.