Full text: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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die Gemeinden, in denen die Lohnsteuerpflichtigen ihren Wohnsitz hatten. Der tatsächliche 
Überweisungsbetrag jedes Landes wird somit durch vier Faktoren bestimmt: 
1. durch die Höhe des Steueraufkommens im Reiche: 
2. durch den Gesamtanteil der Länder; 
3. durch die Summe der Rechnungsanteile aller Gemeinden im Reiche; 
4. durch die Summe der Rechnungsanteile des Landes selbst, 
Die nachfolgende Übersicht veranschaulicht das Beteiligungsverhältnis der Länder und 
Hansestädte an den Einkommen- und Körperschaftsteuerüberweisungen. 
Die weitere Verteilung der Reichssteuerüberweisungen innerhalb der einzelnen Länder 
yehört zum Kompetenzbereich des Landesrechts. Im allgemeinen hat dieses nur die Ge- 
meinden und Gemeindeverbände an den Reichssteuerüberweisungen beteiligt, Zweckver- 
Übersicht über die Verteilung der Reichssteuerüberweisungen auf Land und Gemeinden (Gemeinde 
Land 
Preußen ........ 
Bayern ......,.. 
Sachsen, ........ 
Württemberg. ... 
Baden .......... 
Thüringen. ...... 
Hessen. ..0...... 
Meckl.-Schwerin . 
Oldenburg 
Landesteil Olden- 
burg e...0.0.- 
Landesteil Lübeck 
u. Birkenfeld .. 
Braunschweig. ... 
Anhalt.......... 
Lippe........... 
Meckl.-Strelitz,.. 
Waldeck........ 
Schaumbe.-Linne 
Einkommen- und Körperschaftsteuer 
1925/26 
1926/27 
1927/28 
Land 
Ge- 
meinden 
(Gem,- 
Verb.) 
Ge- 
zand [TER 
Verb.) 
Land oem 
Verb.) 
455 |%) 45 
‘60 |*) 40 
145/47| )55/53°)®) 
66% 331g 
65 35 
55 |’) 45 
65 35 
A0-—80| #1 40-—20 
‘55 2%) 45 14955 *) 45 
160 1) 40 160 ') 40 
47 |) 53 | 47 9) 3 
6625 3311 66% 334 
65 35 | 65 35 
55 |7) 45 | 55 ") 45 
65 35 65 35 
60-—80[8) 40— 2" 40-18) 40—20 
42er, 57141 
4261| 
en ao) ann) 
42%) 5714 
50 40 
50 40 
60 40 
66% 331 
150/55| 2)50/45% 
ig hy on 
428) 
58 
CN 
“gr ju) 
42/4} 
60 
57) 
40 
40 
Umsatzsteuer 
1925/26 
1926/27 
Ge- 
mein- 
Land |! den 
(Gem.- 
ı Verb.} 
1927/98 
Land 
Ge- 
meinden 
| (Gem.- 
Verb.} 
Ge- 
mein- 
Land | den 
(Gem. 
Verb. 
Eu 
+1n 
‘) 40/45 
') 40/50 
3) 40/45 
40 
65 
40 
50 
3V76/858/, 
®) 60/55 
;) 60/50 
+) 60/55 
60 
35 
60 
50 
| 3)25/14%/, 
45 
50 
45 
40 
65 
10 
50 
B31/. | 
55 
5) 50 
55 
60 
35 
60 
50 
162/.1 
45 | 55 
50 |%)50 
45 | 55 
40 | 60 
65 | 35 
40 | 60 
50 | 50 
830 | 168 
40 
0 
40 60 
40 | 
60 
40 
50 
50 
40 
7ER 
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60 
50 
50 
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‘) 60/55 
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60 
50 | 
50 
50 
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40 | 60 
50 | 50 
50 50 
50 | 50 
75 25 
45 | se 
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> 
*) Hamburg, Bremen, Lübeck sind wegen der besonders gearteten Verhältnisse nicht aufgeführt. 1) Einschließlich 5,5 vB 
'ı) Die Verteilung, die nach dem Verhältnis der Solleinnahme des Landes an Einkommen-, Kapitalrenten- und Vermögensteuel! 
an Umlagen zu diesen Steuern erfolgt, wirkt sich dahin aus, daß das Land etwa 60 vH und die Gemeinden (Gemeindeverbände) etw3 
wird vom Gemeinde- und Bezirksanteil, ab 1. Oktober 1925 vom Gemeindeanteil ein Betrag für die Staatskasse abgezogen, de! 
dem Kommunalanteil werden die auf die Gesamtheit der Gemeinden entfallenden Anteile an den Schullasten für die Landeskasse e1 
in Abzug gebracht. — *) Von den Gemeindeanteilen kommen 2 vH zugunsten der Landesschulkasse in Abzug, — **) Von den An 
30 vH. im Rachnungsiahr 1927/28 50 vH des Anfwandes der Landesschulkasse vorwer in Ahzug gebracht. — 11) Ab 1. Juli 192 
bände und Gemeindeteile nur in Einzelfällen. Dabei ist aber die Gesamtquote der Gemeinden 
in den einzelnen Ländern — entsprechend der Aufgabenverteilung zwischen Land und Ge- 
meinden — sehr verschieden. Bei der Unterverteilung des Gesamtanteils aller Gemeinden 
wird häufig nicht allein die Steuerkraft der einzelnen Gemeinde, sondern auch ihre verhältnis- 
mäßige Belastung zugrunde gelegt, denn gerade in Gemeinden mit geringer Steuerkraft 
(Arbeiterwohngemeinden) werden meist hohe Ansprüche an die Verwaltung gestellt. Ein 
solcher Lastenausgleich wird teils durch unmittelbare Zurückstellung gewisser Beträge der 
verteilbaren Steuersummen für den Ausgleichszweck (Ausgleichsfonds), teils durch Vornahme 
der Verteilung nach der Bevölkerungszahl oder einer »veredelten Bevölkerungszahl« (Staffe- 
Jung nach der Einwohnerzahl), teils auch unter Heranziehung anderer obijektiver Merkmale 
(Schulkinderzahl. Fürsorgelasten usw.) bewirkt.
	        
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