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IV. Theil. Statistik der Finanz-Verwaltung.
sicherungsbestande, sondern auch mit dem fortschreitenden
Alter der Versicherten von Jahr zu Jahr steigenden Ver
pflichtungen der Bank wachsen, so hat natürlich auch eine
rasche Vermehrung der jährlichen Zinsen-Einnahme stattfinden
müssen. Die letztere betrug
Mark % der Gesainmt-
Einnahme
im ersten Jahrzehnt
» zweiten »
» dritten » »
» vierten »
» fünften »
im Ganzen
876915 oder 8,27
3869352 » 1495
8628057 » 21,41
15757911 » 24,33
28757409 » 23,77
57 889 644 oder 22,05
Hieraus erhellt, welche grosse Bedeutung die Zinsen-
Einnahme für die Bank hat und in welchem raschen Wachs
thum dieselbe bisher begriffen gewesen ist. Während der ersten
vier Jahrzehnte hat sie noch weit stärker, als die Prämien-
Einnahme, zugenommen und hat daher einen immer grösseren
Theil der Gesammt-Einnahme der Bank ausgemacht. Erst im
fünften Jahrzehnt ist sie in Folge des seit den Sechziger Jahren
ausserordentlich gestiegenen Zugangs neuer Versicherungen, für
welche die angesammelten Fonds selbstredend noch klein sind,
im Wachsthum hinter der Prämien-Einnahme etwas zurück
geblieben, wie das Sinken des Procentsatzes zur Gesammt-
Einnahme erkennen lässt.
Nicht ohne bedeutenden Einfluss auf die Höhe der Zinsen-
Einnahme ist übrigens auch der Zinsfuss gewesen, welchen
die Bank von ihren Ausleihungen durchschnittlich erzielt hat.
Derselbe hat, wie die Spalte 3 nach weist, den Satz von 3 %,
welcher den Berechnungen der Bank zu Grunde liegt, stets
ziemlich beträchtlich überstiegen. In der ersten Zeit nach Er
öffnung des Geschäftsbetriebes wurde ein durchschnittlicher
Zinsfuss von 4 °/o erzielt, der nur vorübergehend eine schwache
Neigung zum Steigen zeigte, seit 1834 aber pine rasche Be
wegung nach abwärts machte und bis auf 3,61 °/o im Jahre
1843 sank. Von da an trat jedoch — mit einer kurzen
Unterbrechung in den Jahren 1863 bis 1866 — wieder eine
constante Steigung ein bis zum Jahre 1872, in welchem mit
4,87 °/o der höchste Stand erreicht wurde. Seitdem ist der
erzielte Durchschnitts-Zinsfuss wieder etwas gefallen und all
mählich bis auf 4,74 °/o in den Jahren 1877 und 1878 ge
sunken.
Die Veränderungen, die der Durchschnitts-Zinsfuss im Laufe
der verflossenen 50 Geschäftsjahre erfahren hat, waren hier
nach, so allmählich dieselben in der Regel auch eingetreten
sind, im Ganzen doch ziemlich erheblich. 1st doch der höchste
Satz (4,87 %) nicht weniger als um ein volles Drittheil höher,
als der niedrigste (3,61 %)! Es liegt auf der Hand, dass ein
solcher Unterschied bei der Höhe der ausgeliehenen Fonds auf
die Ueberschüsse, wie auf die Dividenden der Bank eine wesent
liche Einwirkung ausüben muss.
Wenn man bedenkt, dass von jeher der weitaus überwiegende
Theil der Bankfonds in der Form von erststelligon hypothekari
schen Darlehen auf Landgüter ausgeliehen worden ist, so wird
man jedenfalls die Höhe des durchschnittlich erzielten Zinsfusses
als eine ansehnliche erklären müssen. Wo, wie bei der Lebensver
sicherung, Sicherheit der Anlage das oberste Gesetz für alle Fonds-
verwerthung bildet, kann man selbstverständlich nicht die Ver
zinsung erzielen, welche ein Crédit-Institut, sofern es durch Credit-
gewährung Gewinn erzielen will, anzustreben hat. In der That
würde es aber gewiss nur wenigen Personen möglich gewesen sein,
bei eigener sicherer Anlegung ihrer Prämiengelder dauernd eine
höhere, oder auch nur eine gleich hohe, Verzinsung zu erzielen,
als die Bank von ihren Fonds durchschnittlich erlangt hat.
Die in der nächsten Spalte (4) der Tabelle XXI auf-
! geführte Einnahme an verjährten Dividenden ist stets
! nur von untergeordneter Bedeutung gewesen. Bei der Bank
besteht bekanntlich die Einrichtung, dass auf jede Normal
prämie nach 5 Jahren eine Dividende vergütet wird. Dies ge
schieht, so lange die Versicherung in Kraft ist und Prämien
zahlungen für dieselbe geleistet werden, durch Abzug an den
Prämien; nach dem Erlöschen der Versicherung, wie auch
nach dem Aufhören der Prämienzahlung dagegen werden über
die Dividenden, welche auf die letztbezahlten 5 Jahresprämien
noch zu erwarten sind, von der Bank Scheine ausgestellt, gegen
welche dann je nach eingetretener Fälligkeit, sofern die Ein
reichung der Scheine innerhalb zweier Jahre erfolgt, die be
züglichen Dividenden haar ausgezahlt werden. Es lässt sich
hierbei nun selbstverständlich nicht vermeiden, dass von den
Dividendenscheinen, deren jetzt jährlich mehr als 8000 aus
gefertigt werden, einige innerhalb der gedachten zweijährigen
Frist nicht zur Einlösung präsentirt, wie auch, dass selbst
manche Policen innerhalb der auch hierzu festgesetzten zwei
jährigen Frist nicht Behufs Empfangnahme der Dividenden
scheine eingereicht werden, und dass auf diese Weise ein Theil
der anfällig werdenden Dividenden unerhoben bleibt. Dieser
nicht zur Erhebung kommende Theil fällt nach § 12 der Bank
verfassung der Bank anheim und bildet die in der Spalte 4
verzeichnete Einnahme an verjährten Dividenden. Verglichen
mit der Summe der zur Vertheilung disponirten Dividenden im
Gesammtbelaufe von 48849914 Mk. muss der Betrag der
unerhoben gebliebenen Dividenden von im Ganzen 219033
Mark jedenfalls als äusserst geringfügig bezeichnet werden.
Dass in den ersten 11 Jahren noch keine verjährten Dividenden
verrechnet worden sind, dagegen für das Jahr 1840 ein ver-
hältnissmäsig grösserer Betrag, als gewöhnlich, in Einnahme
gestellt ist, erklärt sich daraus, dass die Bestimmung über die
zweijährige Verjährungsfrist fälliger Dividenden erst im Jahre
1837 getroffen worden ist.
Auch der in der fünften Spalte aufgeführte Agio- und
Discontogewinn ist nur von geringer Wichtigkeit. Wo,
wie bei der Bank, Fonds in Effecten nur ausnahmsweise an
gelegt und dann — unter Ausschluss jeder Speculation — nur
die allersichersten Papiere angekauft, und wo weiter Wechsel,
namentlich mit längerer Sicht, nur ausnahmsweise in Zahlung
genommen werden, da kann natürlich weder von einem grossen
Agio-, noch von einem grossen Discontogewinn die Rede sein.
Beide Gewinnquellen haben in den verflossenen 50 Jahren im
Ganzen nur 220444 Mark ergeben.
Ein Miethertrag des Bankgebäudes (Spalte 6) hat
erst vom Jahre 1850 ab erzielt werden können, da die Bank
erst nach 20 jähriger Wirksamkeit zum Bau eines eigenen
Hauses geschritten ist und das letztere erst im Jahre 1850
bezogen hat. Der Ertrag, der im Durchschnitt nur etwa einer
zweiprocentigen Verzinsung des Buchwerthes des Bankgebäudes
entspricht, würde übrigens wesentlich höher in Einnahme er
scheinen, wenn nicht ein Theil desselben, nämlich die für die
Vorstands- und Revisionslocalitäten in Ansatz gebrachte Miethe,
durch Abschreibung an dem Werthe des Bankgebäudes ver
rechnet worden wäre.
Unter den ausserordentlichen Einnahmen, welche
die siebente Spalte der Tabelle XXI aufweist, sind in den ersten
3 Jahren die Antrittsgelder begriffen, welche die Bank
nach § 9 ihrer ersten Verfassung zur Erhöhung der Sicherheit
bis zum Jahre 1831 von den auf Lebenszeit Versichernden mit
25 °o der erten Jahresprämie erhoben, dann aber, nachdem
ein genügender Sicherheitsfonds angesammelt war, vom Jahre
1833 ab mit Zinsen wieder zurückerstattet hat. Im Uebrigen