Full text : Mittheilungen aus der Geschäfts- und Sterblichkeits-Statistik der Lebensversicherungsbank für Deutschland zu Gotha für die fünfzig Jahre von 1829 - 1878

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IV.  Theil.  »Statistik  der  Finanz-Verwaltung.

Es  sind  also  thatsächlich  alle  von  der  Bank  erzielten
Ueberschüsse  vollständig  an  die  Versicherten  zur  Vertheilung
gekommen  oder  werden  mit  dem  Bestände  des  Sicherheitsfonds
in  den  nächsten  5  Jahren  noch  unter  dieselben  vertheilt.  Im
nächsten  Kapitel  werden  wir  auf  diese  Punkte  noch  näher
zurückkommen.

An  »Vergütungen  aus  dem  Reservefonds«  hat
die  Bank  nach  Ausweis  der  folgenden  Spalte  (6)  der  Tabelle  XXII
im  Ganzen  2943319  Mark  ausgezahlt.  Solche  Vergütungen
werden  nach  Maasgabe  der  Bankverfassung  gewährt,  wenn  Versicherungen, ­
  die  nicht  »auf  kurze  Zeit«  oder  auf  den  »Ueberlebensfäll«
  einer  bestimmten  Person  lauten,  bei  Lebzeiten  der  Versicherten ­
  aufgegeben  und  die  Policen  rechtzeitig  zurückgegeben  werden.
Die  Höhe  der  Vergütung  richtet  sich  nach  dem  Betrage  der
für  die  betreffende  Versicherung  zurückgestellten  Reserve  und
nach  dem  Verhältniss  der  letzteren  zur  Versicherungssumme,
so  dass  die  Reserve-Vergütung  je  höher  ist,  je  länger  die  Versicherung ­
  bestanden  hat.  Es  ist  daher  natürlich,  dass  die
Ausgabe  für  Abgangsentschädigungen  nicht  nur  an  sich  mit
der  allgemeinen  Geschäftsausdehnung  gestiegen,  sondern  dass
dieselbe  auch  rascher  gewachsen  ist,  als  der  betreffende  Versicherungs-Abgang ­
  bei  Lebzeiten,  oder  mit  anderen  Worten,
dass  die  Vergütung  aus  dem  Reservefonds,  welche  durchschnittlich ­
  auf  je  100  Mark  bei  Lebzeiten  abgegangener  Versicherungssumme ­
  zu  gewähren  war,  im  Laufe  der  Zeit  immer
grösser  geworden  ist.  Dies  wird  durch  einen  Vergleich  der
verausgabten  Reserve-Vergütungen  mit  dem  in  Tabelle  IX,
Spalte  4  aufgeführten  Abgang  »fortzusetzen  gewesener  Versicherungen« ­
  bei  Lebzeiten  der  Versicherten  bestätigt;  denn
es  betrug
der  Abgang  bei  die  Ausgabe  an  Reserve-Lebzeiten
  n.  Tab.  IX,  Vergütungen
Spalte  4  in  Sa.  auf  je  100  JL
Abgang

im  ersten  Jahrzehnt
»  zweiten  »
»dritten  »
»  vierten  »
»  fünften  »

3  889  800  .Æ
6095  700  »
7  264  200  »
9  120  900  »
21  429  100  »

40  872  .Æ
201  324  »
446373  »
586044  »
i  668  706  »

im  Ganzen  47  799  700  Jk  2  943  319  Jk

1,05  Jk.
3,30  »
6,14  »
6,43  »
7,79  »
6,16  Jk

Unter  den  vorstehend  aufgeführten,  bei  Lebzeiten  abgegangenen ­
  Versicherungen  sind  übrigens  auch  die  Versicherungen ­
  mit  inbegriffen,  die  Mangels  Prämienzahlung  erloschen
sind  und  deshalb  verfassungsmäsig  keinen  Anspruch  auf
Reserve-Vergütung  gewährten.  In  Wirklichkeit  ist  also  auf  die
aufgegebenen  Versicherungen  im  Durchschnitt  noch  ein  etwas
höherer  Betrag  an  Reserve-Vergütung  getroffen,  als  vorstehend
berechnet  ist.  Neben  der  Reserve-Vergütung  erhalten  aber,
wie  schon  früher  erwähnt,  die  ausscheidenden  Versicherten
auch  noch  die  rückständigen  Dividenden  auf  ihre  letzten  5  Prämienzahlungen. ­
  Man  darf  sonach  annehmen,  dass  der  Abgang
bei  Lebzeiten  bei  der  Lebensversicherungsbank  für  Deutschland
derart  geregelt  ist,  dass  in  dieser  Beziehung  wohl  keine  andere
Lebensversicherungsanstalt  ihre  Versicherten  günstiger  stellt.
Die  Spalten  7  und  8  weisen  in  zwei  Theilen  die  Verwaltungskosten ­
  nach,  und  zwar  giebt  der  erste  Theil
(Spalte  7)  über  die  Provisionen  Auskunft,  welche  den
Agenten  für  die  Vermittelung  neuer  Versicherungsabschlüsse,
sowie  für  die  Einhebung  der  Prämien  vergütet  worden  sind,
während  der  zweite  Theil  (Spalte  8)  den  gesummten
übrigen  Aufwand  umfasst.
Die  Agenten-Provision  war  ursprünglich  auf  5 0 / 0
der  erstjährigen  Prämien  für  neue  Versicherungen  und  auf  1%
der  vom  zweiten  Versicherungsjahre  ab  zu  zahlenden  Prolongationsprämien ­
  festgesetzt  ;  der  letztere  Satz  wurde  indess  schon
im  Jahre  1830,  von  wo  ab  derselbe  eigentlich  erst  in  Anwendung ­

  kam,  auf  2%  erhöht,  so  dass  also  die  Incasso-Provision
  füglich  auf  gleichmäsig  2  °/o  während  der  ganzen
bisherigen  Wirksamkeit  der  Bank  angenommen  werden  kann.
Hinsichtlich  der  Abschlussprovision  machte  sich  dagegen,  mit
Rücksicht  auf  die  veränderten  Zeit-  und  Concurrenz-Verhältnisse,
im  Jahre  1864  eine  Erhöhung  auf  10  %  und  im  Jahre  1867
eine  weitere  Erhöhung  auf  15  °/ 0  noting  ;  jedoch  haben  diese
erhöhten  Sätze  nur  auf  die  Normalprämien  Anwendung  gefunden,
während  auf  die  erstjährigen  Zusatzprämien  nach  wie  vor  5  %
gewährt  werden.  Die  Bank  hat  mit  dieser  Erhöhung  den  Anforderungen ­
  der  Zeit  Rechnung  getragen,  ohne  die  Solidität
ihres  Geschäftes  zu  beeinträchtigen,  und  von  den  meisten  ihrer
Agenten  wird  anerkannt,  dass  die  jetzigen  Sätze,  obwohl  dieselben
gegen  die  bei  anderen  Anstalten  üblichen  Provisionen  erheblich
zurückstehen,  ihnen  eine  angemessene  und  gerechte  Vergütung
für  die  geleisteten  Dienste  gewähren.
Trotz  der  vorerwähnten,  im  vierten  Jahrzehnt  eingetretenen
zweimaligen  Steigerung  der  Abschlussprovision  hat  sich  der
gesammte  Verwaltungs-Aufwand  der  Bank  im  Verhältniss  zur
Jahres-Einnahme  seitdem  nur  wenig  erhöht.  Derselbe  betrug
im  Ganzen  (nach  Spalte  9):

im  ersten  Jahrzehnt
»  zweiten  »
»  dritten  »
»  vierten  »
»  fünften  »

675  789  Jk  oder  6,37  °/'o  der  Einnahme
1255  686  »  »  4,85  °/o  »  »
1  627  329  »  »  4,04  %  »  »
2  898  348  »  »  A  .  A  Q
6  342  307  »  »

4,48  70
5,24  %

in  Sa.  12  799459  Jk  oder  4,3g  °/o  der  Einnahme.
Man  wird  dieser  Angabe  nichts  hinzuzufügen  nöthig
haben,  um  das  Urtheil  zu  begründen,  dass  die  Bank  grosse
Resultate  mit  verhältnissmäsig  sehr  geringen  Aufwänden  erzielt,
oder  besser,  dass  sie  ihren  Theilhabern  von  jeher  die  möglichst
niedrigen  Opfer  für  die  Erreichung  ihres  Zweckes  auferlegt
hat.  Eine  Vergleichung  der  obigen  Zahlenreihen  mit  analogen,
den  Rechenschaftsberichten  aller  anderen  deutschen  und  sicher
weitaus  der  meisten  überhaupt  bestehenden  Lebensversicherungs-Anstalten
  entnommenen  Zusammenstellungen  würde  dieses  Urtheil ­
  in  jeder  Beziehung  bekräftigen  und  evident  beweisen,
dass  die  Lebensversicherungsbank  für  Deutschland  sich  von
jeher,  —  nicht  etwa  erst  von  der  Zeit  an,  wo  sie  bereits
festen  Boden  gewonnen  hatte  —,  vor  allen  gleichartigen  Instituten ­
  durch  ein  sehr  niedriges  Maas  ihrer  Verwaltungs-Aufwände
  ausgezeichnet  hat  und  auch  in  dieser  Hinsicht  den
Grundsätzen  treu  geblieben  ist,  von  welchen  ihre  Begründer
sich  leiten  Hessen.
Um  zu  zeigen,  auf  welche  Höhe  bei  dem  Umfange
Geschäfts  selbst  scheinbar  nebensächliche  Ausgabeposten
wachsen,  führen  wir  an,  dass  im  fünften  Jahrzehnt  allein
Portoaufwand  —  trotz  der  jetzigen  geringen  Portosätze  —
Summe  von  194818  Mark  erforderte  und  dass  in  der  gleichen
Zeit  für  ärztliche  Bemühungen  die  Summe  von  457334  Mark
zu  zahlen  war.
In  den  nächsten  3  Spalten  der  Tabelle  XXII  sind  die
Verluste  verzeichnet,  welche  die  Bank  während  ihrer  bisherigen ­
  Wirksamkeit  an  ihren  Einnahmen  und  Fonds  erlitten
hat.  Dieselben  setzen  sich  zusammen  aus:

des
ander ­

die

74148  Mark  Verluste  auf  Agio
33000  »  »  »  Darlehen
21203  »  »  an  Agenten
128351  Mark  in  Sa.
Vergleicht  man  diese  Beträge  mit  der  Höhe  der  betreffenden ­
  Einnahmen  und  Fonds,  so  wird  man  dieselben  als  ausserordentlich ­
  geringfügig  bezeichnen  müssen.  In  Wirklichkeit
begreift  aber  der  erste  und  grösste  der  obigen  Posten  gar
keine  positiven  Verluste,  sondern  nur  Abschreibungen,  welche
            
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