Contents: Die obligatorische Krankenversicherung

LEISTUNGEN 255 
Der genehmigte Plan bleibt fünf Jahre in Kraft, Der erste Zeitraum, 
ler die auf Grund der ersten Schätzung vom 31. Dezember 1918 einge- 
‘ührten Mehrleistungen umfasst, erstreckte sich vom Juli 1921 bis Juli 1926. 
Für die zweite Abschätzung sind die Kassen in zwei Gruppen geteilt worden ; 
lie Abschätzung fand im Laufe der Jahre 1922 und 1923 statt. Für die 
arste Gruppe geht der für die Mehrleistung massgebende Zeitraum von 
Juli 1925 bis Juli 1930, für die zweite Gruppe von Juli 1926 bis Juli 1931 
'Handbuch für die anerkannten Kassen, 1925, $ 649-651). 
Als Mehrleistungen in bar können eingeführt werden : 
I. die Erhöhung des Krankengeldes und der Invalidenrente, sei es 
für alle Kassenmitglieder, sei es für solche, die für den Unterhalt 
einer Familie zu sorgen haben; 
Kürzung oder Aufhebung der Wartetage ; 
Erhöhung des Wochengeldes (Anhang 3 des Gesetzes und Hand- 
buch für die anerkannten Kassen 1925, $ 654). 
Auf Mehrleistungen können im allgemeinen Personen Anspruch erheben, 
die während mindestens fünf Jahren Mitglied einer anerkannten Kasse waren. 
Ein Höchstbetrag der Mehrleistungen in bar ist durch das Gesetz nicht 
vorgeschrieben, aber das Ministerium rät den anerkannten Kassen, die 
Höchstsätze der verschiedenen Arten von Mehrleistungen in ein gewisses 
Verhältnis zueinander zu setzen, nämlich: die Mehrleistung an Invaliden- 
rente soll der Hälfte der Mehrleistung an Krankengeld gleichkommen und 
die Mehrleistung an: Wochengeld soll dem Doppelten des Krankengeldes 
entsprechen, so dass also zum Beispiel eine Kasse, die eine Mehrleistung 
an Krankengeld von 5s. die Woche für beide Geschlechter vorgesehen 
hat, den Höchstsatz der Mehrleistung der Invalidenversicherung mit 2s. 6d. 
and die Mehrleistung an Wochengeld mit 10s, bemessen. sollte (Handbuch 
für die anerkannten Kassen, 1925, 8 654). 
Durchiführungsergebnisse 
Aufwand für Krankengeld und Invalidenrente, 
insgesamt und für einen Versicherten 
jahr 
15 
(16 
ı” 
3 
% 
5 
1 
Jesamtausgabe 
für Kranken- 
geld in Tau- 
senden. von £ 
6.458,3 
5.118,8 
1.369,9 
„102,1 
4.887,3 
3.081,4 
3.162,81 
3.095,82 
3.215,1 
2,659,3 
248,7 
ER47.7 
Aufwand an 
Krankengeld 
für einen 
Versicherten 
in £ 
Gesamt- 
‚usgabe für 
Invaliden- 
renten in 
Tausenden 
von £ 
5 108,0 
0,46 831,7 
0,29 1.107,6 
0,29 1,232,0 
0,31 1.308,6 
0,33 1.396, 1 
3,40 2.001,9 3 
3,55 3.063,6 41 
61 3.783,3 
0,57 4.253,7 ] 
0,65 4.658,9 
NR ! 5.0742 
Aufwand an 
Invaliden- 
renten 
für einen 
Versicherten 
in £ 
vi 
0,06 
0,07 
0,08 
0,08 
0,09 
0,13 
0,20 
0,25 
0,28 
0,31 
0.33 
* Vom 1. Juli 1920 ab wurde die wöchentliche Unterstützung für männliche Ver- 
ächerte von 10s. auf 15s,, für weibliche Versicherte von 7s. 6d. auf 1%s. erhöht. 
* Ab 4. Juli 1921 schliessen diese Zahlen auch die Mehrleistungen ein. 
+ Ab 5. Juli 1920 wurde die wöchentliche Invalidenrente von 5s. auf 7e, 6d. für 
deide Geschlechter erhöht. 
* Vom 4. Juli 1921 ab schliesst diese Zahl auch die Mehrleistungen ein.
	        
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