Weise Waaren nach Sachsen ausgaben, um die herwärtigen
Produzenten in der Klassifikationsfrage, von der im folgen
den Abschnitte die Rede sein wird, gefügiger zu machen. Un
besonnene, von ähnlichen Tendenzen diktirte Aeußerungen ans
demselben Lager ließen annehmen, daß die Waarenausgabe
nach dorten »in Vieles bedeutender sei, als sie in Wirklichkeit
war. Jetzt brach der Sturm tos. In den Sektionen wurde
Sperre für den Veredlungsverkehr mit Sachsen verlangt und
das Zentralkomite beschäftigte sich in seiner Sitzung vom
16. Januar ebenfalls mit der Angelegenheit. Es kam aber
zur Ansicht, daß eine derartige Maßregel nicht angezeigt sei,
einmal sei die Waarenausgabe nach Sachsen keine außer-
gewöhnlich hohe, sodann könnte ein solcher Akt — wenn
auch rechtlich nicht anfechtbar — beni Verbände leicht als
eine Ueberhebung über die staatlichen Abmachungen zwischen
Deutschland und der Schweiz in Bezug auf den Beredlniigs-
verkehr gedeutet werde» und den Sympathien Abbruch thun,
deren er sich von Seite der obersten staatlichen Organe er
freute und ans welche er mit gutem Grund Werth legte.
Die Sperre wurde mit Mehrheit verworfen.
Dieselbe Frage beschäftigte den Verband wiederum an
der Delegirtenversammlung vom 1. August 1890. Von einer
Sperre war diesmal nicht mehr so sehr die Rede, wie davon,
auf alle nach Sachsen gehenden Sticketen eine Zuschlagstaxe
zu erheben. In ihrer Allgemeinheit fand man aber eine solche
Maßregel tveder gerecht noch nützlich, ein Taxensystem da
gegen, welches nur gewisse Muster getroffen hätte, würde
kaum durchführbar gewesen sein. Die Angelegenheit wurde
ad acta gelegt, um voraussichtlich nimmer anfzutanchen, so
fern nicht abnormale Verhältnisse eintreten oder der sächsische
Verband nicht zu Repressalien provozirt, was kaum anzu
nehmen ist.