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wird nach den vom Verein deutscher Ingenieure aufgestellten
Normen liquidiert.
Um all diesen Misständen abzuhelfen, hat man den
Vorschlag gemacht, den Elektrizitäts-Firmen die Kontrolle
abzunehmen und sie einer privaten oder staatlichen
Korporation zu übertragen. Vor allem dachte
man da an die Schaffung einer Einrichtung ähnlich der
der Damplkesselrevision.
Schwindelinstutute sollen sich durch Zirkulare, in
denen sie die Besitzer elektrischer Anlagen auf die
grosse Feuergefährlichkeit aufmerksam machen, mit
dem zuweilen nicht einwandsfreien Hinweis auf die
minimalen Leistungen der Installationsgeschäfte, anpreisen.
Die „Anpreisungen“ erfolgen oft nur mündlich:
es wird die fragliche Anlage besichtigt und dem Inhaber
derselben auseinander gesetzt, dass die elektrischen
Maschinen veralteter Konstruktion, die Installation nicht
nach den bestehenden Vorschriften gebaut sei. Ja, noch
mehr! Man sendet Fabrikanten Prospekte zu, in denen
das Verlangen gestellt wird, für das Empfehlen ihrer
Fabrikate eine einmalige Gratifikation zu zahlen. Derartige
Auswüchse könnte man noch mehr aufzählen.
Segensreich wirkten demgegenüber die Einrichtungen
der Technischen Prüfanstalten, insbesondere das
Starkstrominspektorat. Seiner vorbereitenden Tätigkeit
ist es insbesondere auch zu danken, dass der Bundesrat
sich in den letzten Jahren selbst mehrfach mit dem
Erlass von Vorschriften, die das Installationswesen betreffen,
befasste. Zu nennen sind in dieser Hinsicht
folgende Bestimmungen:
1. Das Bundesgesetz betr. die elektrischen Schwachund
Starkstromanlagen (vom 24. Juni 1902);