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Soll nun aber die Schweiz deshalb dauernd auf
3 -/„ für die Befriedigung ihres öffentlichen Geldbedarfs
verzichten ?
Wir glauben das nicht, vorab nicht für die Finanzgebahrung
der Bundesbahnen. Hier gilt vielmehr ein
für allemal die oberste Regel aller Finanzpolitik und
speziell aller Staatsschuldenpolitik, dass nur im Missbrauch,
im Leichtsinn und in der Blindheit gegenüber
den Gefahren, und nicht im rechten Gebrauch des Kredits,
die Gefahr liegt.
Aus dem billigen französischen Kapitalangebot,
dürfen wir, Bund, Kantone, Gemeinden, Bundesbahnen,
keine Aufmunterung zu leichtfertiger Häufung von
Schulden, zu unnötigen oder zu volkswirtschaftlich ungenügend
gerechtfertigten Aufwandszwecken schöpfen.
Wir müssen ferner den Zinsen- und Amortisationsdienst
dafür in strengster Ordnung halten, was uns übrigens
durch die Billigkeit des Zinsfusses, soweit irgend denkbar,
erleichtert wird.
In diesen beiden Beziehungen scheint speziell bei
der Konversion der Bundesbahnschuld jede Gefahr,
überhaupt alles verfängliche, ausgeschlossen. Der Zweck,
die Rentabilität der S. B. B. zu erhöhen, ist von erster
volkswirtschaftlicher Berechtigung und Notwendigkeit,
sofern wenigstens das so Gewonnene nicht vergeudet,
sondern wieder an der rechten Stelle angewandt, in Verbesserung
des Betriebes und Verbilligung der Transporttaxen
umgesetzt, bezw. was auf dasselbe hinausläuft,
zu um so rascherer Amortisation der Bundesbahnschuld
verwendet wird.
Der Haupteinwand, dem diese neueste Phase
schweizerischer Finanzpolitik vom Standpunkt unserer