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fehlte der energische, kolonisatorische Wille, der die Indolenz der unteren
Behörden überwunden hätte. So wurden die Angebote, wie sie z. B. 1832
aus Sachsen, 1839 aus Württemberg erfolgten, meist mit der Erklärung
abgetan, es sei keine Gelegenheit zur Ansiedlung vorhanden. Kam es zur
Einwanderung, wie 1831/33 bei Eichsfelder Kolonisten, .dann schreckte
die mangelhafte Unterstützung vor weiteren Versuchen ab; die Regierung
zu Erfurt, die diese Übersiedlungen eifrig betrieb, hatte zu klagen, daß den
Kolonisten die gegebenen Versprechungen nicht gehalten würden*). Das
Bedauern über die lässige Behandlung dieser Fragen wird verstärkt, wenn
man bedenkt, daß gerade damals der große Answandererstrom nach Amerika
einsetzt.
Es hat den Eifer der ostpreußischen Regierungen und Landräte wohl
kaum erhöht, daß Schön eine Verfügung, die die Ansiedlung sächsischer
Auswanderer in Ostpreußen betraf, mit der Belehrung verband: „Nieder
lassungen ausgewanderter Untertanen fremder Regierungen zu befördern,
sei den jetzt bestehenden Verwaltungsgrundsätzen fremd * 2 3 )." Eine klein
bäuerliche Besiedlung schien ihm ein Vergehen gegen den Geist der „neuen
Staatswirtschaftslehre". Es war ganz nach seinem Sinn, wenn Alexander
Dohna die „kleinlichen Zwangsmaßregeln Friedrichs II." verurteilte, „der
ganz rücksichtslos nur ein Maximum von Population und von unabhängigen
kleinen Besitzern habe erhalten wollen und nur hungernde und stehlende
Kolonisten und Eigenkäthner" großgezogen habe^).
Wer wollte leugnen, daß die eilfertige „Peuplierung", wie Friedrich
Wilhelm I. und Friedrich der Große sie betrieben, viele zweifelhafte Exi
stenzen geschaffen hat? Aber es hieß doch das Kind mit dem Bade aus
schütten, wenn man darum die innere Kolonisation überhaupt verwarf.
9 Königsberg St. A. Landratsamt Gumbinnen Nr. 75 vol. I, — Fischhausen 5.
2 ) Beilage Nr. VI.
3 ) Promemoria v. Jan. 1819, Rühl II, 322 f.