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Apparatefabriken herbeiführen würde, nachdem durch
die beabsichtigte, staatliche Aufsicht des Acetylenapparatenbaues
die minderwertigen Elemente ausgeschaltet
sind.
Eine derartig durchgreifende Umgestaltung der
Acetylenindustrie ist aber auch für diesen Fall nicht
zu erwarten, so dass das Missverhältnis zwischen Produktionsfähigkeit
und Konsum in absehbarer Zeit
dadurch ausgeglichen werden könnte. Eine Sanierung
der Carbid-Industrie lässt sich lediglich durch eine
zwangsweise Ausschaltung eines Teils der jetzt in
Betracht kommenden Fabriken erreichen. Eine freie
Vereinigung, wie ein Syndikat, würde hierzu nicht imstande
sein, im Gegenteil, das derzeitige unterhält zum
Nachteile eines grossen Teils seiner Mitglieder jetzt
Fabriken, die bei freiem Wettbewerbe für die Carbidproduktion
schon längst ausgeschieden wären. Es
kann also hier nur der Staat mittels eines Zolles eingreifen.
Aber die Verhältnisse zur Beurteilung der
Zollfrage liegen bei der Carbidproduktion wesentlich
verwickelter als bei anderen Industrieen. Während
sich sonst im allgemeinen nur zwei Interessentengruppen
gegenüberstehen, nämlich die Produzenten,
die durch den Zoll geschützt werden sollen, und die
Konsumenten, haben wir bei der Carbidindustrie drei
Gruppen zu unterscheiden, 1. die inländischen Produzenten,
2. die ausländischen Produzenten mit
deutschem Kapital und 3. die Konsumenten. Es ist
also die Wirkung eines eventuellen Zolles auf jede
dieser drei Gruppen in Betracht zu ziehen. 1 )
i) Bei der Behandlung der Zollfrage habe ich es vermieden,
meine eigene Meinung als massgebend hinzustellen.
Die nachfolgende Beurteilung der Zollfrage ergab sieb aus den
Bespiechungen mit Angehörigen der einze.nen luteressentengruppen.