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des Produktes nicht von der Intensität des Arbeiters,
sondern von der Maschine abhängt.
Bei den Ofenarbeitern ist die Frage nicht so
ohne weiteres zu beantworten. Die Hauptschwierigkeit
der Produktion fällt hier dem Werkführer zu,
der meistenteils Beamteneigenschaft hat. Derselbe
hat die Spannung und Stärke des elektrischen Stromes,
mit dem die Oefen gespeist werden, zu regulieren.
Der Erfolg der Produktion hängt im wesentlichen von
ihm ab. Dahingegen erfordert die Tätigkeit des Ofenarbeiters
einen gewissen Grad von Aufmerksamkeit
der Bedienung, von der die Qualität des Carbides,
die Gasausbeute, ganz besonders aber der Materialund
Elektrodenverbrauch, nicht aber die Quantität
des Produktes abhängig ist. Infolgedessen kommt der
Akkordlohn für diese Arbeiterkategorie nicht in Frage,
dagegen erscheint eine Qualitäts- und Material-Prämie
als Zuschlag zum Stundenlohn immerhin angebracht.
Sie ist aber jedenfalls von den speziellen Charaktereigenschaften
des in Frage kommenden Arbeiterstammes
abhängig zu machen. Seine volle Berechtigung
hat jedenfalls der Akkordlohn bei denjenigen
Arbeitern, die die Blechemballage verfertigen. Qualität
und Quantität hängen hier allein von der Intensität
und Geschicklichkeit des Arbeiters ab.
Die Höhe des Lohnes selbst ist verhältnismässig
niedrig. Dies hat seinen Grund darin, dass die Lebensbedürfnisse
der Arbeiter gering, ihre Lebensmittel
selbst billig sind. So zahlt ein deutsches Werk für
Ofenarbeiter pro Woche zu 7 Tagen (Sonntags wird,
wie schon erwähnt, ebenfalls gearbeitet) bei einer
Arbeitsschicht von 12 Stunden mit zweistündiger Pause
18—20 M., wobei der geringere Lohn für neue Arbeiter,
der höhere Lohn für eingearbeitete gilt, die
übrigen Arbeiter erhalten 16—18M. Ein österreichisches