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besondere Verordnungen. Die verschiedenen Ortspolizeivorschriften
lieferten die Industrie der Willkür
und subjektiven Anschauung einzelner vielfach aus.
Die Bundesstaatsn sind jedoch unter Mitwirkung
der beteiligten Kreise gerade jetzt mit einer Neuregelung
dieser Frage beschäftigt. Hoffentlich wird
sie im allgemeinen zur Zufriedenheit der Interessenten
gelöst.
6. Consoiu.
Die Leichtigkeit, mit welcher das Acetylen aus
dem Calciumcarbid durch Uebergiessen mit Wasser
hergestellt werden kann in Verbindung mit der
Leuchtkraft, mit der die Flamme verbrennt, gibt der
Acetylenbeleuchtung ein besonderes Verwendungsgebiet.
Ueberall da, wo die Petroleumlampe nicht
ausreicht, eine Kohlengasanstalt oder ein Elektrizitätswerk
nicht rentiert, ist die Acetylenbeleuchtung am
Platze, also bei sogenannten Blockstationen zur Beleuchtung
einzelner oder mehrerer Häuser, bei Zentralen
für kleine Gemeinden etc. Die Rentabilität des Acetylens
gegenüber der von Gas und Elektrizität beruht
weniger in der Verringerung des Anlagekapitals für Acetylenzentralen,
als vielmehrinderder Betriebskosten. Eine
kleine Gas-oder Elektrizitätszentrale muss mindestens mit
3 Mann Bedienung, das heisst miteinem Personalkonto von
ca. 4500 Mk. pro Jahr rechnen, während eine Acetylenanlage
von gleicher Leistungsfähigkeit die Arbeit eines
Klempners für 1V2—2 Stunden pro Tag verlangt.
Die Besoldung des Klempners ist verhältnismässig gering,
zumal da ihm die Installation der Hausanschlüsse
etc. meist überwiesen wird. Die Zentralen sind das
gegebene Entwickelungsgebiet für die Acetylenbeleuchtung.
Es sind immerhin grössere Anlagen, die
von renommierten Firmen und deshalb sachgemäss