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schiedenartigkeit der Wirkung eines derartigen Rechtsanspruches.
Die Patentstreitigkeiten führten dazu, dass im
Anfang des Jahres 1898 das Patent Bullier in Deutschland
für nichtig erklärt wurde. Die Berufung gegen
dieses Urteil, die die Patentinhaberin am 18. März
einreichte, wurde im Frühjahr 1899 vom Reichsgericht
endgiltig verworfen. Aber schon als die erste Entscheidung
in Sachen des Patentes Bullier fiel, und
somit eine gewisse Sicherheit der Rechtslage geschaffen
zu sein schien, tauchten unzählige Projekte für Carbidwerke
auf, wiewohl die Patentinhaberin ihre Rechte
auch früher niemals geltend gemacht hatte und andererseits
auf die erste Entscheidung hin Revision eingelegt
wurde. Trotzdem war die Siegeszuversicht bei dem
unternehmungslustigen Kapital und bei den Projektenmachern
so gross, dass ihre Gründungswut durch eine
eventuelle ungünstige Entscheidung der zweiten
Instanz wenig oder gar nicht beeinflusst wurde; besonders
für diejenigen Länder, die durch das Bullier-Patent
nicht beeinflusst wurden, wurden zahlreiche
Fabriken geplant und gegründet. Allerdings wirkten
auch die gesamte wirtschaftliche Lage und besondere
Umstände anregend auf das Kapital ein.
2. Die wirtschaftlichen Einflüsse.
Der Aufschwung zu Ende der neunziger Jahre
des vorigen Jahrhunderts (1895—99), der hauptsächlich
der ungemein günstigen und schnellen Entwicklung
einer nationalen Elektrizitätsindustrie zuzuschreiben ist,
hatte mit den finanziellen Erfolgen industrieller Unternehmungen
einen mächtigen Reiz auf die Unternehmungslust
des Kapitals ausgeübt. Lockten auf der einen Seite
reicher Gewinn find grosse Erfolge das Kapital, so
wurde es auf der anderen Seite durch einen geringen
Zinsfuss und Diskontosatz, durch verhältnismässig