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5. Kapitel
Bodens durch den einzelnen unter dem Schutze der
Gesamtheit gelöst haben.
Zunächst, solange noch Land in hülle und Fülle
vorhanden war, und jeder Stammesgenosse auch dem
Waffenhandwerk obliegen mutzte, ist die Verteilung
des Nutzungsrechtes eine sehr einfache und auch unent
geltliche gewesen. Aber mit der Arbeitsteilung stellen
sich die ersten Schwierigkeiten ein.
Vas Waffenhandwerk, der Schutz des Landes gegen
innere und äußere Feinde, gleitet langsam, um bei
der germanischen Entwicklung zu bleiben, auf eine be
vorzugte Klasse über, und die eigentümlichen politi
schen Verhältnisse bedingen es, daß die, die den Boden
beackern und bebauen, eines zwiefachen Schutzes bedür
fen, einmal nach außen durch ein noch wenig konsoli
diertes Reich und dann im Innern durch kleinere Macht
zentren, da das große nicht ausreichte, um auch den
inneren Frieden zu sichern. So sehen wir, daß die
Könige ihre Vasallen für die Gegenleistung der heeres-
folge mit Land belehnen, und diese wieder, zusammen
mit den Klöstern, der Arbeit den unbedingt nötigen
inneren Schutz angedeihen lassen, so mangelhaft er
auch in manchen Fällen nach unseren Begriffen ge
wesen sein mag. Jedenfalls waren diese Machtfaktoren
die einzigen Kechtsquellen, aus denen die hergäbe des
Grund und Bodens fließen konnte, denn ohne sie war
Chaos, und wenn sie sich für die hergäbe des Landes
einen Teil seines Ertrages ausbedangen, also die Grund
rente, so lag hierin jedenfalls Vernunft, denn hier
war Leistung und Gegenleistung vorhanden,' namentlich
bei den Klöstern, die aus den Einkünften noch die Ñrmen-
und Krankenpflege bestritten, Wege bauten, Schulen
unterhielten, über Sitte und Ordnung wachten usw.