5. Kapitel
Grund urlò Loden möglichst vielen zugängig zu machen,
weil sie als Bürger in die Lage kommen konnten, ihn
zu brauchen, zumal er für die Wohlhabenden die einzige
Möglichkeit bot, aus ihrem Verdienst eine Rente zu
ziehen. Tausend Gulden auf Zinsen auszuleihen, galt
gegen Zitte und Kirchenrecht, aber für Tausend Gulden
Land kaufen und daraus Pacht und Rente zu ziehen,
war vornehm. Infolgedessen, und in Anbetracht der
rein aus Grundrente fließenden vermögen der Klöster
und Feudalherrn, kann man auch getrost behaupten,
daß die ganze Rapitalbildung des Mittelalters aus
der Grundrente geflossen sei. wenn auch Vermögens
bildungen durch Handel und Gewerbe und zum guten
Teil auch durch Raub entstanden sind, so war doch die
Konservierung dieser Reichtümer nur auf dem Wege
der Grundrente möglich. So spielte z. B. die Bergwerks
rente bekanntlich bei den Riesenvermögen der Fugger
und Welser eine große Rolle.
Ñm deutlichsten sehen wir den politischen Einfluß
auf die Verteilung der Grundrente bei jenen bäuer
lichen Freistaaten, wie der Schweiz und Dithmarschen.
Während wir dort, wo der einzelne Feudalherr oder
das Kloster den Schutz ausübt, auf der einen Seite
unverhältnismäßig großen Reichtum, auf der andern
die bitterste Ñrmut sehen, ist der breite Bauernstand
dort, wo er den Schutz des Landes in die eigene Hand
genommen hat, auch der Bezieher der Grundrente, und
der daraus fließende Wohlstand ist allgemein.
In allen Fällen aber floß die Grund
rente ursprünglich dahin, von wo die Gegen
lei stung des Schutzes von Leben und Eigen
tum ausging, und wir sehen aus ihrem Ent
stehen, daß sie im Grunde keine Bezahlung