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8. Kapitel
Rechte erklären kann, wie seinerzeit der englische
Premierminister Balfour: „Ich erstrebe den Schutz
zoll, weil ich Freihändler bin."
Den Schlüssel hierzu bietet der Kampfeszustand
der Nationen.
Im kampfleeren Raum, also innerhalb der na
tionalen Nlachtsphäre, ist die Notwendigkeit des freien
Güteraustausches so allgemein anerkannt, daß man kein
Wort darüber zu verlieren braucht. Nein Volk denkt dar
an, innerhalb seines Machtbereiches Zollschranken zu er
richten, selbst die vereinigten Staaten nicht, trotzdem die
einzelnen Glieder dieses Staatenbundes die verschieden
artigsten wirtschaftlichen Verhältnisse aufweisen und
an sich ungeheure Produktionsgebiete bilden, wären
Schutzzölle an sich etwas Wünschenswertes, dann wären
sie Z.B. zwischen Pensplvanien und Kalifornien viel be
rechtigter als zwischen Deutschland und Ästerreich. Cs ist
eine eigentümliche Ironie der wirtschaftspolitischen Ge
schichte, daß das schutzzöllnerischste Land der Welt, die
vereinigten Staaten, zwischen den einzelnen Gliedern
absoluten Freihandel hat, während im britischen Welt
reich, an dessen Spitze das Freihandelsland par excel
lence, England, steht, zwischen den einzelnen Kolonien
Schutzzollschranken, selbst gegen das Mutterland aufge
richtet worden sind. Kanada, Ñustralien, Kapland sind
vollständig autonome Schutzzollgebiete. Die Erklärung
hierfür ist ungeheuer einfach. Bei der menschlichen
Selbstsucht, die, wenn sie nur irgend kann, die Freiheit
des Tausches zu ihren Gunsten zu beeinflussen sucht,
kann diese nur durch Übereinkommen, in letzter Linie
also durch Macht, aufrecht erhalten werden. Dieses
geschieht im nationalen Staat und kann geschehen! In
den Vereinigten Staaten ist auch die Macht vorhanden,' in