43
Arbeit und Eigentum
oòer die Vergewaltigung eines Menschen durch den
andern zur Fronarbeit, mit nationalökonomischen Her
gängen vergleichen zu können, was Raub und vergewal-
tigung zum Zwecke des arbeitslosen Erwerbes im
Gründe bedeuten.
Jemandem die Früchte seiner Arbeit, oder auch nur
einen Teil derselben, zur Befriedigung eigener Be
dürfnisse mit Gewalt abnehmen, heißt, ihm keine Ge
genleistung aus eigener Arbeit bieten, son
dern etwas, das zu genießen der andere
ohne weiteres als Mensch ein Recht hat.
Der Räuber, der vom Reisenden seine Börse oder
sein Leben fordert, nimmt diesem den Ertrag seiner
Arbeit und gewährt ihm etwas dafür, wozu der andere
so wie so ein Recht hat, nämlich sein Leben.
Der Sklavenhalter, der den Sklaven bei Andro
hung von Peitschenhieben zur Arbeit zwingt, gewährt
ihm als Gegenleistung für seine Arbeit eine Schmerz-
ļosigkeit, aus die der andere als Mensch vom Mit
menschen so wie so ein unbestrittenes Recht hat.
Diese Definition ist sehr viel wichtiger, als sie
ouf den ersten Blick erscheint,' sie zeigt haarscharf die
renzlinie zwischen einem gerechten und ungerechten
auschş zwischen einem Tausch, der beiderseitig nutz-
singend ist, und der demnach das Volksvermögen ver
mehrt, und einem solchen, der nur einseitigen Vorteil
tetet und somit den gerechten Güterverteilungsprozeß
stört.
Wir werden beim Rapite! über den Tausch sehen,
mn wie eigentümliches Schlaglicht hierdurch auf manche
Hergänge unseres Wirtschaftslebens fällt, die uns heute
ņoch als durchaus einwandfrei gelten.