68
4. Kapitel
sein (Belò in eine Bank, die nun ihrerseits die Ka
pitalanlage macht.
Im letzteren Falle scheint diese am unpersönlichsten,
am arbeitslosesten, und doch liegt hier wieder nur eine
Arbeitsteilung vor, indem die Bank die befähigtere
Instanz ist, gute Chancen von schlechten zu unter
scheiden, und indem der Durchgang des Kapitals durch
die Bank an die Aktienunternehmungen eine Versiche
rung gegen Verluste bedeutet. Aber selbst dieser un
persönlichste Fall ändert gar nichts an der Tatsache,
daß in der hergäbe solchen Kapitals eine Dienstleistung
für andere liegt, und daß der Gewinn aus dieser Dienst
leistung, die Dividende, weiter nichts ist, als der Lohn
für geliehene kristallisierte Arbeit, immer vorausgesetzt,
das Kapital entspräche dieser Forderung.
Jemand hat eine Erfindung gemacht, zu deren
Verwirklichung er gewisse Maschinen braucht; bei
nicht vorhandener Arbeitsteilung würde er gezwungen
sein, diese selbst herzustellen und vielleicht einige Jahre
seines Lebens daran zu setzen. In diesem Falle würde
niemand seinen schließlichen Verdienst eine arbeitslose
Rente nennen. Wenn nun ein anderer zufällig solche
Maschinen durch seiner Hände Arbeit hergestellt hat
und sie ihm leiht, so ist doch kein plausibler Grund
vorhanden, warum das ausbedungene Entgelt für
dieses Darlehn eine arbeitslose Rente darstellen soll.
Die beiden bilden gewissermaßen eine Person, und
dasselbe ist der Fall, wenn jemand dem Erfinder
nicht die Maschine selbst, wohl aber das Geld zu dieser
Maschine leiht, falls er solches ehrlich erarbeitet hat.
In ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung steht die
hergäbe der Erfindung und die hergäbe des Kapi
tals zu ihrer Ausführung auf ganz gleicher Stufe,