Full text: Laienbrevier der National-Ökonomie

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4. Kapitel 
sein (Belò in eine Bank, die nun ihrerseits die Ka 
pitalanlage macht. 
Im letzteren Falle scheint diese am unpersönlichsten, 
am arbeitslosesten, und doch liegt hier wieder nur eine 
Arbeitsteilung vor, indem die Bank die befähigtere 
Instanz ist, gute Chancen von schlechten zu unter 
scheiden, und indem der Durchgang des Kapitals durch 
die Bank an die Aktienunternehmungen eine Versiche 
rung gegen Verluste bedeutet. Aber selbst dieser un 
persönlichste Fall ändert gar nichts an der Tatsache, 
daß in der hergäbe solchen Kapitals eine Dienstleistung 
für andere liegt, und daß der Gewinn aus dieser Dienst 
leistung, die Dividende, weiter nichts ist, als der Lohn 
für geliehene kristallisierte Arbeit, immer vorausgesetzt, 
das Kapital entspräche dieser Forderung. 
Jemand hat eine Erfindung gemacht, zu deren 
Verwirklichung er gewisse Maschinen braucht; bei 
nicht vorhandener Arbeitsteilung würde er gezwungen 
sein, diese selbst herzustellen und vielleicht einige Jahre 
seines Lebens daran zu setzen. In diesem Falle würde 
niemand seinen schließlichen Verdienst eine arbeitslose 
Rente nennen. Wenn nun ein anderer zufällig solche 
Maschinen durch seiner Hände Arbeit hergestellt hat 
und sie ihm leiht, so ist doch kein plausibler Grund 
vorhanden, warum das ausbedungene Entgelt für 
dieses Darlehn eine arbeitslose Rente darstellen soll. 
Die beiden bilden gewissermaßen eine Person, und 
dasselbe ist der Fall, wenn jemand dem Erfinder 
nicht die Maschine selbst, wohl aber das Geld zu dieser 
Maschine leiht, falls er solches ehrlich erarbeitet hat. 
In ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung steht die 
hergäbe der Erfindung und die hergäbe des Kapi 
tals zu ihrer Ausführung auf ganz gleicher Stufe,
	        
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