Full text : Die Sozialpolitik Bismarck's

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diesen  Vorlagen  auch  dem  obersten  Grundsatz  seines  ganzen  amtlichen ­
  Lebenswirkens  treu  blieb,  den  er  später  einmal  (am  24.  Februar ­
  1881  im  Reichstag)  in  die  schönen  Worte  fasste:  „Für  mich
bat  immer  nur  ein  einziger  Kompass,  ein  einziger  Polarstern,
naclr  dem  ich  steuere,  bestanden  :  Salus  publica!“  (das  öffentliche
Gemeinwohl),  so  ist  doch  unzweifelhaft,  dass  alle  jene  Gesetzentwürfe, ­
  die  Bismarck  von  1867  bis  mit  1870  dem  Norddeutschen ­
  Reichstag  und  deutschen  Zoll  pariament
unterbreitete,  und  die  hier  stets  mit  grösster  Mehrheit,  —  allerdings ­
  auch  stets  gegen  die  Stimmen  der  sogenannten  Arbeitervertreter ­
  Bebel  und  Liebknecht  —  angenommen  wurden,  in  erster
Linie  und  ganz  besonders  das  Wohl  unserer  arbeitenden
Klassen  förderten.
Denn  in  diesen  vier  Jahren  sind  gesetzlich  gewährleistet
worden:  die  Freizügigkeit,  die  Gewerbefreiheit  einschliesslich ­
  der  Koalitionsfreiheit,  die  Aufhebung  des  Passzwanges, ­
  die  Verehelichungsfreiheit,  die  Aufhebung
der  Schuldhaft  und  der  Beschlagnahme  des  Arbeitsund ­
  Dienstlohnes,  ein  Genossenschaftsgesetz,  die  Einheit ­
  von  Mass  und  Gewicht,  die  Aufhebung  der  Spielbanken, ­
  das  Reichswahlgesetz,  die  Massregeln  zur
Abwehr  der  Rinderpest,  das  Flaggenrecht  der  deut-  ^
sehen  Handelsflotte,  ein  Banknotengesetz,  das  deutsche
Bürger-  und  Heimatsrecht  einschliesslich  des  Unterstützungswohnsitzes, ­
  ein  Post-  und  Posttarifgesetz,  die  deutsche
Rechtseinheit  auf  dem  Gebiete  des  Handels-  und  Wechselrechts ­
  samt  Einsetzung  des  Bundesoberhandelsgerichts,  ferner  ein
einheitliches  Urheberrecht  und  Strafgesetzbuch,  das  u.  a.
die  volle  Redefreiheit  aller  Einzellandtage  gewährleistete  und  politische ­
  Vergehen  unendlich  viel  milder  und  gerechter  behandelte
als  bisher,  ein  Volljährigkeitsgesetz,  die  Unabhängigkeit ­
  der  politischen  Rechte  vom  religiösen  Bekenntnis, ­
  das  Verbot  der  Doppelbesteuerung,  die  Errichtung
von  Berufskonsulaten.  Daneben  wurde  eine  Fülle  internationaler ­
  Verträge  geschlossen,  die  den  deutschen  Verkehr
mit  dem  Ausland,  namentlich  den  Absatz  der  Erzeugnisse  deutscher ­
  Arbeit  im  Ausland,  wesentlich  erleichterten,  zuletzt  der  wichtige ­
  Vertrag  über  die  Gotthardbahn.
Sowie  nun  1871  nach  dem  siegreichen  Kriege  gegen  Frankreich ­
  die  volle  deutsche  Einheit  unter  Preussens  Vormacht,  Kaiser
und  Reich  errungen  waren,  und  fortan  ein  gesamtdeutscher  Reichstag ­
  tagte,  sorgte  Bismarck  auch  als  Fürst  und  Reichskanzler  dafür,
dass  sowohl  seine  auswärtige  Politik  als  auch  die  innere  Gesetzgebung ­
  des  neuen  Deutschen  Reiches  der  salus  publica,  dem  allgemeinen ­
  Wohl,  und  damit  namentlich  auch  dem  der  arbeitenden
Klassen  diene  und  zu  gute  komme.  Zunächst  ziehen  wir  hierfür
die  Jahre  1871  bis  1878  in  Betracht.  In  diesen  acht  Jahren
ist  Bismarcks  auswärtige  Politik  immer  und  mit  grösstem
            
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