Full text : Die Entwickelung zum Socialismus

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mehr  zum  Staatsmonopol  werden  ?  Warum  ahmt  man
nicht  das  Beispiel  der  schweizerischen  Regierung  nach,
die  sowohl  in  einem  Project  für  die  Errichtung  einer
Nationalbank,  ßlsiauch  in  dem  Gesetz^über  die  Organisation
der  1898  zurückgekauften  Eisenbahnen  sorgsam  eine
trennende  Schranke  zwischen  der  Politik  und  der  Leitung
der  Staatsbetriebe  aufgerichtet  hat  ?
Die  Verwaltung  der  schweizerischen  Eisenbahnen  steht
in  der  That  der  politischen  Centralgewalt  vollständig  unabhängig ­
  gegenüber.  Die  Mitglieder  des  Directionsrates
werden  zum  Teil  vom  Bundesrat,  zum  Teil  vom  Nationalrat
und  zum  Teil  von  den  verschiedenen  Cantonen  ernannt.
Ihre  Functionen  sind  unvereinbar  mit  politischen  und
administrativen  Functionen.  Sie  sind  unpolitische  Berufsmänner, ­
  anstatt  berufsmässige  Politiker  zu  sein.*)
Dasselbe  System  der  Selbständigkeit  in  der  Verwaltung ­
  hat  in  den  meisten  englischen  Colonicen  Australiens
bei  den  Eisenbahnen,**)  in  den  Vereinigten  Staaten  bei
den  Arbeitsämtern  und  dem  öffentlichen  Unterricht,***)
in  Belgien  bei  der  Sparcasse  und  den  communalen  Credit-'
anstalten  —  Staatsinstituten,  aber  mit  dem  Rechte  von
juristischen  Personen  ausgestattet  und  von  den  reinen
Staatsanstalten  unterschieden  —,  in  England  auf  dem  Gebiete ­
  der  Stadtverwaltung,  bei  den  Schulämtern,  den  Gesundheitsräten ­
  u.  s.  w.,  u  s.  w.,f)  ausgezeichnete  Erfolge
gehabt.
Wenn  man  dieses  System  auf  alle  öffentlichen  Dienste
ausdehnen  würde,  dann  würde  man  auch  eine  Unzahl  von
Missständen  abschaffen,  die  aus  der  Unzuständigkeit  und

*)  Botschaft  des  Bunderraths  vom  25.  März  1897.  Capitel  V
Organisation  der  Staatsbahnen,  pag.  141—154.
**)  W.  M.  Acworth:  Governement  railways  in  a  democratic
state.  (Economie  journal,  December  1892.)
***)  De  Laveleye:  Le  gouvernement  dans  la  démocratie.
(Paris,  Alcan,  1891)  II,  pag.  121.
f)  Vauthier:  Le  gouvernement  local  de  l’Angleterre,
(Paris,  Rousseau,  1895)  Cap.  VII  u.  IX.
            
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