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Antrag Baumert.
In der Debatte, welche sich an die beiden Referate anschloß,
stellte Justizrat Dr. Baumert-Spandau nachfolgenden Antrag:
Die Kosten des Feuerlöschwesens sind von den
privaten und öffentlichen Feuerversicherungs-Gesellschaften
nach Verhältnis der von ihnen in jedem
Orte erhobenen Prämien zu tragen. Den Versicherungsgesellschaften
ist eine Mitwirkung in den
Feuerlöschkommissionen ein zu räumen.
Die Versammlung beschloß, die weitere Behandlung der Frage
der Besteuerung der Abteilung für Versicherungsrecht und Versicherungswissenschaft
einer Kommission zu überweisen.
Diese Kommission soll in der für Mitte Dezember 1904 in Aussicht
genommenen Sitzung der Abteilung für Versicherungsrecht und
Versicherungswissenschaft gewählt werden.
Gedruckt in der Königlichen Hofbuchdruckerei von E. S. Mittler & Sohn,
Berlin SWjs, Koehstraße 68— 71.