Full text : Der gesetzgeberische Ausbau des Deutschen Reiches und seine Wirtschaftlichkeitspolitik

I.  Gewerberecht  und  Gewerbefreiheit.

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Verwaltung  im  gleichen  Moment,  da  man  glaubte,  ihrer  Aufsicht  und  Beihilfe  entraten
zu  können,  neue  Ausgaben,  aber  auch  ungeahnte  Kräfte  und  Mittel.
Die  neuere  deutsche  Wirtschaftsgeschichte  laßt  sich  in  vier  Epochen  einteilen:
1.  Die  Jahre  von  1847—1862:  Politische  und  wirtschaftliche  Gärung.
2.  Die  ^ahre  von  1862  187s.  Politische  Einigung  und  Durchbruch  der  liberalen
1862,  ^0^6^06^(16,
Hochkonjunktur  bis  1873.
3.  Die  ^zahre  von  13^8  1894.  Eisenbahuversiaatlichung,  Auskommen  der  Arbeiterund
  Agrarbewegung,  der  Mittelstaudspartei.  Schwenkung  in  der  Wirtschaftspolitik ­
  des  Reichs:  Arbeiterschutz  und  Arbeiterversicherung,  Kornzoll  und  Prohibitivsystem, ­
  Kolonialerwerb.
4.  Seit  1894:  Imperialismus  und  Expansion;  Zolltarif  von  1903.

j.  Abschnitt.  -
wirtschaftliche  Uonzentration  vor  der  politischen  Einigung.

I.  Gewerberecht  und  Gewerbefreiheit.
Bis  in  die  60er  Jahre  hinein  zeigte  die  gewerberechtliche  Verfassung  des
Deutschen  Reiches  eine  verwirrende,  unübersehbare  Mannigfaltigkeit  und  Unklarheit  *).
Hier  bildete,  ähnlich  wie  beim  Münz-  oder  Eisenbahntarifwesen,  die  Herstellung  gemeinsamer ­
  einheitlicher  Grundbestimmungen  ein  drillgendes  Bedürfilis.
Dieses  Bedürfnis  nach  Herstellung  eines  gemeinsamen  einheitlichen  Gewerberechts ­
  fand  1848  in  den  Frankfurter  Verhandlungen  des  Handwerkerkougresses,  der
zur  Zeit  der  Nationalversnlnmlìlng  tagte,  einen  kräftigen  Ausdruck;  nur  gingen  die
grundsätzlichen  Ansichten  über  die  Ziele  und  Aufgaben  der  Neuregelung  weit  auseinander. ­
  Die  einen  verlangten,  was  erst  heute  wieder  aufgegriffen  wird,  einen
Reichsverband  für  alle  Jnnungsgenossen,  eine  Zentralorganisation,  die  sämtliche
Fachverbände  zusammenfasse  und  ihre  Gesamtinteressen  vertrete.  Andere,  wie  namentlich ­
  die  linksrheinischen  Vertreter,  verlangten  die  Einführung  unbedingter  Gewerbeund
  Koukurrenzfreiheit.  Die  Arbeiterkongresse  wiederum  versprachen  sich  alles  Heil  von
der  radikalen  Umgestaltung  des  Erwerbslebens  durch  Schaffung  von  Produktivgenossenschaften; ­
  ihre  Anschauungen  wurden  allerdings  als  abenteuerlich  befunden.
So  gingen  hierüber  schon  die  theoretischen  Anschauungen,  wie  sich  der  Chemnitzer
Handwerkerverein  damals  ausdrückte,  „mindestens  ebenso  weit  auseinander,  wie  die  über
die  einstige  Gestaltung  des  deutschen  Bundesstaates".  Neben  den  abstrakten  Prinzipien
aber  trat  mehr  und  mehr  zutage,  daß  es  sich  hierbei  für  verschiedene  Bevölkerungsgruppen
auch  um  einen  folgenschweren  Existenz-  und  Jnteressenkampf  handelt.  Angesichts  dieses
Kampfes  sprach  sich  der  eben  genannte  Chemnitzer  Handwerkerverein  folgendermaßen  aus:
ff  Ein  lebendiges  Beispiel  für  die  Nachteile  einer  derartigen  Zersplitterung  für  das  gewerbliche ­
  Leben  bietet  heute  noch  die  Kantonalgesetzgebung  der  Schweiz.
            
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