Full text : Der gesetzgeberische Ausbau des Deutschen Reiches und seine Wirtschaftlichkeitspolitik

6  Der  gesetzgeberische  Ausbau  des  Deutschen  Reiches  und  seine  Wirtschaftspolitik.
Bisher  hatten  verschiedene  Faktoren,  so  die  territoriale  Zerrissenheit  des  Reiches,
die  auseinandergehenden,  oft  einander  bekämpfenden  politischen  Ziele  und  Bestrebungen
der  Einzelstaaten,  die  dem  wirtschaftlich-politischen  Fortschritt  feindlich  gesinnten  reaktionären ­
  Strömungen,  namentlich  in  Norddeutschland,  in  den  50er  und  60er  Jahren  eine
einheitliche  oder  großzügige  Behandlung  wirtschaftlicher  Fragen  nicht  aufkommen  lassen.
Es  galt  erst,  das  deutsche  Volk  an  den  Gedanken  eines  größeren  einheitlichen  Wirtschaftskörpers, ­
  als  des  Vorläufers  seiner  politischen  Einigung,  zu  gewöhnen.  Ein
einheitliches  Band  schien  schon  in  den  30er  Jahren  durch  die  Zollvereinsbestrebungen
(Fr.  List),  in  den  40er  und  50er  Jahren  in  den  neuen  Verkehrsorganisationen  gefunden ­
  worden  zu  sein.  Aber  es  fehlte  diesen  Faktoren  mangels  eines  inneren  Haltes
an  Kraft.  Nach  dem  Scheitern  der  Hoffnungen,  die  das  deutsche  Volk  auf  das
Frankfurter  Parlament  gesetzt  hatte,  war  eine  dumpfe  Erstarrung  des  politischen
Lebens  eingetreten.  Erst  gegen  Ende  der  50er  Jahre  begann  sich  wieder  ein  frischerer
Hauch  zu  regen.
Man  fühlte  und  erkannte:  die  Zeiten  der  Absonderung,  in  denen  die  Werkstätte
des  Handwerksmeisters  die  einzige  Trägerin  der  gewerblichen  Tätigkeit  war,  sind  dahin.
Schon  vor  der  Gründung  des  Deutschen  Reiches  stand  die  Regierung  vor  der
Aufgabe,  die  freie  Konkurrenz  unter  Aufhebung  der  überkommenen  Schranken  nach
innen  und  nach  außen  durchzuführen  und  das  Erwerbsleben  nach  den  Gesichtspunkten
des  wirtschaftlichen  Liberalismus  entsprechend  den  neueren  Anforderungen  der  Technik
und  des  Großverkehrs  auszubauen.  In  jenen  Tagen  bildeten  die  Ausbreitung  der
internationalen  und  großkapitalistischen  Konkurrenz,  die  Einführung  der  Gewerbefreiheit ­
  und  des  Freihandels  für  die  Handel-  und  Gewerbetreibenden  Lebensfragen.
In  den  50er  Jahren  erhielt  das  öffentliche  und  Erwerbsleben  seine  Signatur
von  den  kleinbürgerlichen  Interessen.  Nunmehr  galt  es,  in  das  Erwerbsleben
einen  größeren  Zug  zu  bringen,  in  technisch-wirtschaftlicher  Richtung  dem
Fortschritt  und  damit  der  Freiheit  eine  Gasse  zu  bahnen.  Die  Meinungen  waren
den  verschiedenen  Interessen  entsprechend  geteilt.  Von  den  Handwerkern,  deren
Zahl  damals  für  das  ganze  Deutsche  Reich  1^—2  Millionen  umfaßte  —  heute
beträgt  die  Gesamtzahl  1%  Millionen  —  hielt  ein  großer  Teil  in  der  Hoffnung,  daß
sich  das  Vordringen  der  neueren  treibenden  Kräfte  von  Regierungs  wegen  aufhalten
lasse,  an  den  Resten  des  Zunftzwanges  fest  und  protestierte  gegen  die  „Pest  freigewerblicher ­
  Zustände"  (so  Deutscher  Handwerkertag  1862),  wenn  auch  der  Zunftzwang ­
  im  allgemeinen  nicht  mehr  tauge;  die  öffentliche  Meinung  aber  war  für  Einführung ­
  der  vollen  Gewerbefreiheit.  Daß  von  ihr  die  weitere  Entwicklung  des
gewerblichen  Lebens  und  die  Konkurrenzfähigkeit  abhänge,  darin  herrschte  allgemeines
Einverständnis.
Neue  Impulse  für  die  industrielle  Initiative  und  zugleich  auch  für  die  liberalen
Ideen  hatten  die  beiden  Weltausstellungen  von  London  und  Paris  1851  und  1856
für  Gewerbe  und  Handel  erbracht.
Wie  im  Außenhandel  —  in  Gestalt  des  Zollvereins  —  mußten  sich  die  Einzelstaaten ­
  auch  in  der  inneren  Gewerbe-  und  Wirtschastsverfassung  einander  anpassen
und  anschließen.  Einsichtige,  weitblickende  Männer  ahnten  die  Entwicklung  voraus ­
  und  gewannen  die  Ueberzeugung,  daß  diese,  wenn  sie  gleich  für  den  Staat  und
den  Einzelnen  Beschwerden  und  Opfer  bedeutete,  durch  Maßregeln  der  einzelnen
Bundesstaaten  nicht  länger  aufgehalten  werden  könne.  Damit  erwuchsen  der  Staats-
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.