Full text : Der gesetzgeberische Ausbau des Deutschen Reiches und seine Wirtschaftlichkeitspolitik

8  1.  Abschnitt.  Wirtschaftliche  Konzentration  vor  der  politischen  Einigung.
„Alle  sprechen  immer  nur  von  ihren  Interessen  und  sehen  die  übrigen  Landsleute  als
ihr  ausschließliches  nutzbares  Eigentum  an,  das  sich  geduldig  alle  die  Einrichtungen
gefallen  lassen  muß,  die  zum  Vorteil  jener  Herren  gereichen,  und  ständen  sich  ihre
Interessen  nicht,  wie  eben  gezeigt  worden,  zuweilen  direkt  entgegen,  so  daß  einer  den
andern  bekämpft  und  neutralisiert,  so  möchte  Gott  uns  gnädig  sein.  Bei  der  Entschiedenheit, ­
  mit  welcher  die  verschiedenen  Interessen  geltend  gemacht  werden,  muß
vor  der  Hand  die  Hoffnung  aufgegeben  werden,  sür  ganz  Deutschland  eine  gemeinschaftliche, ­
  auf  einem  Prinzip  beruhende  Gewerbeordnung  zu  erlangen."
Das  damalige  Projekt  der  gewerberechtlichen  Einigung  teilte  das  Schicksal
der  erträumten  politischen.  Die  kleingewerblichen  und  kaufmännischen  Zünfte
sollten  noch  einige  Jahre  das  Recht  behalten,  andere  vom  Gewerbebetrieb  auszuschließen, ­
  und  für  eine  größere  Anzahl  von  Gewerben  den  Befähigungsnachweis  zu
verlangen.  Lauter  und  zahlreicher  als  hellte  ertönten  damals,  wie  schon  seit  den
20er  und  30er  Jahren,  die  Klagen  und  Hilferufe  der  Kleingewerbetreibeilden.  Der
Kredit  war  teuer  und  konnte  nur  auf  dem  Wege  privater  Gefälligkeit  gedeckt  werden;
die  Massenfabrikation  riß  in  bedenklicher  Weise  vom  Absatz  Stück  um  Stück  an  sich;
der  Bezug  von  Rohmaterialien  stellte  sich  noch  unverhältnismäßig  hoch.  Nur  der
Staat  schien  Hilfe  bringen  zu  können.
Die  Ursache  der  Bedrängnisse  lag  in  der  Steigerung  der  Konsumentenallsprüche,
in  dem  Vordringen  der  Eisenbahnen,  der  Ausbreituilg  der  Maschinen,  der  Überlegellen
Organisation,  feineren  Spezialisierung  und  volleren  Ausllützung  der  verschiedensten
Fähigkeiten  in  der  Großunternehmung,  den  Kardinalfehlern  der  Handwerker  in  der
Kalkulation,  der  Lieferung,  iln  Eillkauf  u.  a.  —
Dem  raschell  Wechsel  der  Konjunkturen  bezlv.  der  Mode  und  namentlich  den
Fortschritten  der  Technik  vermochte  der  Kleingewerbetreibende  nicht  zu  folgen,  jedenfalls ­
  nicht  im  gleichen  Maße  wie  der  kapitalistische  Unternehmer.
Gegen  all  das  konnten  die  Zunstschrankell  keinerlei  Schutz  gewährell.  Trotzdem
dachte  die  Mehrzahl  der  Handwerker  nur  daran,  sie  noch  weiter  auszubauen.
Auch  heute  noch  hängt  ein  großer  Teil  derselben  am  Prüfungszwang  und
Befähigungsnachweis.  Erklären  läßt  sich  dies  nur  daraus,  daß  der  kleine  Mann
überhaupt  nie  aus  der  Geschichte  lernt,  daher  jede  Generatioll  wieder  die  alten
Interessen-  und  Anschauungsverschiedenheiten  auskämpferl  muß.
Die  Einführung  der  Gewerbefreiheit  war  jedoch  mit  Rücksicht  auf  die  erwähnten
Verschiebungen,  auf  die  hauptsächlich  durch  die  Eisenbahnen  eingetretene  Erleichterung
und  Erweiterung  des  Verkehrs  im  Interesse  einer  kräftigeil  Weiterentivicklung  ein
unabweisbares  Bedürfnis  geworden.
Im  Jahre  1861  gab  die  württembergische  Zeiltralstelle  für  Gewerbe  und  Haildel
ihr  Gutachten  dahin  ab:  Bei  dem  derzeitigen  Stand  von  Handel  und  Gewerbe
könne  man  nicht  ein  abgeschlossenes,  sondern  lediglich  ein  der  stetigen  Weiterentwicklung ­
  fähiges  Gemerbeordnungssystem  aufstellen.  Fiir  ein  derartiges  System  bestünden
die  Grundlagen:!
1.  in  Kräftigung  des  korporativen  Verbandes  der  Gewerbe  durch  gemeinschaftliche ­
  Bezirksorgane  *);
i)  Als  mit  der  um  1878  eingetretenen  Schwenkung  der  Wirtschaftspolitik  des  Reiches  die
Zunftbewegung  wieder  erstarkte,  ergab  es  sich  von  selbst,  ihr  die  beideir  eben  genannten  Programmpunkte ­
  von  1861  entgegenzustellen.  Es  war  nicht  leicht,  die  verwaltnngs-  und  gesetzestechnische
            
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