Full text : Der gesetzgeberische Ausbau des Deutschen Reiches und seine Wirtschaftlichkeitspolitik

C.  Export  und  Auswanderung.

23

1896  und  0.  Januar  1903;  Süßstoffgesetz  vom  7.  Juli  1902)  nicht  näher  eingehen.
Das  Prinzip  des  staatlichen  Schutzes  der  „Schwachen"  hatte  eine  übertriebene  Ausdehnung ­
  in  den  Ausfuhrzuschüssen  für  die  Zuckerindustrie  gefunden;  sie  waren  in  der
Zeit  von  1893—1901  von  11,4  auf  31 1 / 2  Millionen  Mark  gestiegen.  Durch  die
internationale  Abschaffung  der  Zuckerprämie  in  der  Brüsseler  Zuckerkonvention  vom
5.  März  1902  sind  wenigstens  in  der  Zuckerindustrie  wieder  normale  Zustände  hergestellt ­
  worden.

C.  Export  und  Auswanderung.
Unser  Auslandverkehr  bekam  in  den  letzten  Jahrzehnten  seine  Richtung
durch  zwei  Neuerungen.  Auf  der  einen  Seite  entstanden  manche  neue  Industriezweige, ­
  für  die  der  Export  eine  Lebensbedingnng  bedeutete.  Zugleich  hob  sich  für
viele  Zweige  mit  der  Ausbreitung  des  Großbetriebs  die  Leistungsfähigkeit  so,  daß
der  Export  zum  Sicherheitsventil  gegen  die  periodisch  wiederkehrende  Überproduktion
wurde.  Die  andere  Neuerung  bestand  in  dem  Mitte  der  70er  Jahre  um  sich  greifenden
Protektionssystem  und  in  der  künstlichen  Großziehung  der  „nationalen"  Industrie  in  den
Vereinigten  Staaten,Oesterreich-Ungarn,  Italien,  Rumänien  u.s.f.  Das  Zusammenwirken
beider  Neuerungen  hatte  eine  Verschärfung  der  internationalen  Konkurrenz  zur  Folgeallerorts
  stiegen  die  Ansprüche  in  bezug  auf  Preis,  Güte  und  Ausstattung  der  Fabrikate.'
Eine  neue  charakteristische  Wendung  setzte  in  den  70er  Jahren  ein.  Zunächst
lenkte  die  sichtliche  Steigerung  der  Aufnahmefähigkeit  des  Binnenmarkts  die
Aufmerksamkeit  auf  sich.  Sodann  mußten  die  Nächstbeteiligten,  da  sich  die  industrielle ­
  Leistungsfähigkeit  im  abgelaufenen  Jahrzehnt  verdoppelte,  nicht  allein  auf  die
Erhaltung  der  ausländischen  Absatzgebiete  bedacht  sein,  sondern  ihre  Aufmerksamkeit
auch  der  Erschließung  neuer  Absatzguellen,  der  sog.  „Expansion"  zuwenden.  Wer
sich  diese  Entwicklung  vergegenwärtigte,  dem  mußte  die  Notwendigkeit  eines  zielgemäßen ­
  Vorgehens  klar  vor  Augen  treten.
Im  Herbst  1881  legte  hierfür  der  Verfasser  dem  Deutschen  Handelstag  ein
Programm  vor.  Aber  der  Mehrheit  desselben  klangen  damals  Dinge,  wie  eine  zielbewußte ­
  Kolonialpolitik  des  Reichs,  genossenschaftliche  Errichtung  von  Exportmnsterlagern
  und  Exportorganisation  noch  sehr  utopisch.  Für  weitere  Kreise  war
das  Referat  um  einige  Jahre  zu  früh  vorgetragen.  Einen  praktischen  Beleg  für
die  Art  der  Verwirklichung  eines  Stücks  dieses  Programms  lieferte  die  sofort  eingeleitete ­
  Gründung  des  Exportmnsterlagers  Stuttgart.
In  den  folgenden  Jahren  gewann  die  Erörterung  der  verschiedenartigen
direkten  und  indirekten  Maßnahmen  bei  den  nächstbeteiligten  und  bei  den  maßgebenden ­
  Kreisen  mehr  und  mehr  Beachtung,  so  z.  B.  Weltausstellungen,  schwimmende
Mnsterlager,  Herausgabe  eines  Exportadreßbuchs,  Errichtung  einer  Zentral-  oder
„Reichshandelsstelle",  bestimmt  für  Anregungen,  Informationen,  Nachweise  und  Auskünfte ­
  aller  Art,  vor  allem  durch  die  Konsulate.
Es  gibt  keinen  Staat  in  der  Welt,  in  dem  nicht  die  kommerzielle  Berichterstattung ­
  der  Konsulate  und  namentlich  die  wenig  prompte  Art  der  Zustellung  der  Winke
an  die  nächstbeteiligten  Firmen  als  unzureichend  beanstandet  wird.  Eine  Reform  des
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.