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neun werden, so lassen sie sich in sozialer Hinsicht dà b ķ"ްndergerichte ver
wünsch, dei der zwischen den einzelnen Ständen immer »"""ņten. Denn der
VON den eigenen Standes- und Fach genossen nbgeurtļ'is^ŗĢŗ werdenden Kluft
und keineswegs ungerechtfertigt. Andererseits erscheinen die ß ^^'den, ist natürlich
illoyalen, im letzten Ende die Gesamtheit, wie die Priini« ^ ^^erichte geeignet, der
Ausbeutung der Untergebenen durch einzelne mehr oderai-, - schädigenden
m 9 er vorznbengen.
Arbeitsvermittlung.
Ju der schwierigen und verwickelten Frage der Wvhou?
Württemberg allen anderen Bundesstaaten voran und onsi .^Vermittlung ging
entwurf heraus. ' omen Organisations-
Wie schon früher die privaten, so sind auch die neuen ^ -
bte Stellenvermittlung der Handlungsgehilfen überhaupt .B"^aus für
industriellen Arbeiter nur bei einzelnen Branchen von ar"ù U11 ^ gvoß-
^iesem Grunde trafen bisher die Schlüsse, die aus den allu,^. Bedeutung. Aus
statistischen Zusammenstellungen auf den Gang der betreffend"^ veröffentlichten
zogen wurden, wenigstens bisher, nicht immer zu. Cn ^"^uftriezweige ge-
Arbeiterrecht.
3)e» cgtteineii Parteien c#eiiit ai§ bet Gfnnfs, i
der Lohn- und Klassenkampf (Koalitivns- und Streikfreiheit) und s Ş^bsthilse
gegen eine unbillige Ausbeutung der Schwachen. In bezna auf hi T l aat ^^ c Şchutz
sich die prinzipielle Seite allmählich abgeklärt: einerseits bat kick .^rungeil hat
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die Arbeiter selbst erwiesen- den Austrag der Lohnfraqe muß r ^ "Heu für
Konjunkturen unterliegt, die Regierung, nicht allein den eiméíL, r« W anodischen
sondern auch den einzelnen Werkstätten überlassen. Für den ^1 ^werbezweigen,
ß(ib e§ btci ^09^11111^1111^: 9^6116^6^^)6^118 ^01! \ ^^^""^011"
Gesetzgebung für den Schutz der arbeitenden Klaffen'aeaen n„f ^gierung und
80^^611, fomiG fi(wtiici)c Beseitigung fogiulet mßftmibe in be,
K-in Staat der Welt hat diese drei Aufgaben in 's.
Deutschland; das ist eine selbst vom Ausland zugestandene InnH i ® Clfe selbst wie
Eine weitere Aufgabe nun. an der man noch lange zu arbei en t.
die Sicherung der wirtschaftlichen Gleichberechtigung und der Reel -» wird, bildet
Arbeiters, die Neugestaltung der wirtschaftlichen i.nd reà"^^'"'zelnen
ungen zwischen de» Unternehmern und dem Arb "r'chen Bezieh-
Schafsung eines neuen Arbeiterrechts, die Organisi,',»,,» '""stand, die
uno Staatsverwal-