Full text: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

2G6 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
Ferner wäre es auch ein Irrthum, wenn man meinen wollte, cs müsst 
der Ueberschuß der von einer Handelsstadt an eine andere abzuführenden Be 
träge über die Gesamtheit der von dieser der erstern geschuldeten in Geld be 
zahlt werden; es kann derselbe vielmehr in Gütern verschiedener Art, 
Attien, Obligationen u. s. w. beglichen werden. 
8. Die Ausgabe von Banknoten. Unter Banknoten (Bankscheinem 
Bankzetteln) sind die von einer Bank ausgegebenen unverzinslichen und am 
den Inhaber lautenden Scheine zu verstehen, welche sie zu jeder Zeit (am 
Sicht) in Münzen der gesetzlichen Währung einzulösen verspricht^. Wen" 
eine Bank ihre Geschäftskunden dazu veranlassen kann, ihre Noten statt Aleta - 
geld anzunehmen, und diese Personen wiederum ihre eigenen Gläubiger "" 
Kunden dazu bewegen, die Banknoten gleichfalls an Geldes Statt in Zahluuģ 
zu nehmen, so werden diese in Circulation gesetzt, werden Umlaufsmit^ 
und ermöglichen der sie ausgebenden Bank, geradeso wie die Ştaatsregierìnķ 
durch Emission von Papiergeld gewissermaßen aus nichts Werthe zu schķ"' 
Die Erfahrung hat nun gelehrt, daß in Ländern, in welchen Metallgeld ctï ' 
culirt und zugleich der Friede erhalten bleibt, wie das z. B. größtentheils 
der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts in England und in den Vereinig^ 
Staaten der Fall war und gegen das Ende desselben im Deutschen Aeiñ 
der Fall ist, die Banken Noten ausgeben konnten, welche eine beträchtll 
Zeit hindurch in Umlauf blieben, ohne daß sie bei den Kassen der Ban 
zur Einwechslung präsentirt wurden. Es sind hauptsächlich drei Grûnşl 
welche dies Resultat herbeigeführt haben: 1) ist die Verwendung von 2B e ^ 
zeichen aus Papier im Geldverkehr vielfach mit größer» Annehmlichkeiten # ^ 
bunden als diejenige von Münzen; 2) bewirkte die einflußreiche Stellung 
betreffenden Banken, daß sich die Geschäftsleute und Unternehmer bei ^ 
selben durch Annahme ihrer Noten ill Gunst setzen wollten, mld zwar besonb^ 
dann, wenn sie ihre Schuldner waren; 3) genossen die Banken in den betreffen 
Gegenden ein so allgemeines Vertrauen, daß sich nur wenige fanden, r 
durch die Weigerung, ihre Noten in Zahlung zu nehmen, unangenehm 
bemerkbar machen wollen. . ( 
Je kleiner die Beträge sind, für welche Banknoten ausgegeben werden,^ 
weniger ist eine Zurückweisung derselben zu befürchten, und so geschieht cs 
daß besonders Noten ans geringere Beträge zur Ausgabe gelangen und in rnh'^ 
und friedlichen Zeiten ganz wie die gewöhnlichen Umlaufsmittel, das Geld und 
Staatsnoten, circuliren. Sie unterscheiden sich aber von den letztern, falls 
' Die Ausgabe derartiger Creditpapiere begann bereits im 17. Jahrh"''^e„ 
Schon damals sind sür die rechtlichen Bestimmungen, welche auf dieselben Bezug 9 
und noch gegenwärtig in Geltung stehen, die Grundlagen gelegt worden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.