Der Beschlußfassung der Mitglieder-Versammlung unterliegen insbesoàre:
1. Anträge des Vorstandes und der Mitglieder.
2. Berufungen der Mitglieder gegen Ausschlußbeschlüsse des Vorstandes.
3. Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins.
Geschäftsjahr.
§ 14.
Der Verein ist am 6. Juni 1902 gegründet worden.
Dos Geschäftsjahr des Vereins fällt mit dem Kalenderjahr zusammen.
Geschäftsordnung.
§ 15.
Durch eine besondere vom Vorstande ausgearbeitete und von der Mitglieder-Versammlung
genehmigte Geschäftsordnung werden alle Einzelheiten, als
Abgabe und Beaufsichtigung der Rabattmarken, Auszahlung der Sparbücher und
dergl. geregelt.
Falls sich nachträglich Änderungen der Geschäftsordnung als notwendig
erweisen sollten, ist der Vorstand mit Genehmigung des Mitglieder-Ausschusses
befugt solche vorzunehmen. Die Mitglieder sind innerhalb einer Woche davon
in Kenntnis zu setzen.
Satzungsänderung.
§ 16.
Über Satzungsänderungen hat die Mitglieder-Versammlung zu beschließen.
Zur Gültigkeit dieser Beschlüsse ist es erforderlich, daß dreiviertel der anwesenden
stimmberechtigten Mitglieder dafür stimmen.
Auflösung.
§ 17.
Der Verein kann nur durch Beschluß der Mitglieder-Versammlung aufgelöst
werden.
Anträge auf Auflösung des Vereins können vom Vorstande oder von
mindestens 50 Mitgliedern gestellt werden.
Die beantragte Auflösung ist den Mitgliedern vom Vorstande schriftlich
mitzuteilen.
Die entscheidenden Beschlüsse müssen sodann in zwei Mitglieder-Versammlungen
gefaßt werden, zwischen denen eine vierzehntägige Pause liegen muß,
und muß der Beschluß zur Auflösung in jeder dieser Versammlungen eine
Mehrheit von drei Viertel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefunden
haben.