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Es ist nämlich wohl denkbar, daß keine Marke verloren geht; woher
sollen da die Mittel zur Verlosung kommen? Diese denkbare Möglichkeit
würde es leicht der zuständigen Behörde nahelegen können, ihre Zustimmung
zu verweigern, weil sie in der Einrichtung nur eine vorübergehende Lockung erblicken
könnte. Deshalb müssen die Nabatt-Spar-Vereine das Zustandekommen
des Prämienfonds sichern, indem sie einen Prämiengarantiefonds
bilden. Zu dem Zweck zahlt jeder beim Abholen der Markenkuverte an der
Geschäftsstelle anstatt 10 Mk. für jedes Kuvert 10 Mk. und 20 Pfg. ein. Die
20 Pfg. bilden 1 / 10 Proz. des Umsatzes und wandern in den P r à m i e n v e r -
losungsgarantiefonds.
Dann ist das Geld immer da, indem es sich automatisch von selbst reguliert,
und der in der Kasse verbleibende Überschuß kann nun als Dividende verteilt
werden. So ist alles bestens geordnet. Die Aufbringung des Fonds kann auch
so vor sich gehen, daß in jedem Kuvert für 20 Pfg. Marken (das sind bei 5 Proz.
Rabatt 4Mk. Warenwert) fehlen. Diese Art ist vom Hallischen Rabatt-Spar-Verein
in Aussicht genommen. Mir behagt die erste besser. Aber das ist
Geschmackssache, wichtig ist nur, daß der Fonds gesichert ist. Zugleich bildet die
Hinterlegung der 20 Pfg. einen Riegel gegen ein Selbstvollkleben von Büchern
durch Geschäftsleute behufs Gewinnung von Losen. Denn dieser Betrag inkl.
des Preises von 10 Pfg. für ein Sparbuch bringt jedes Los für einen Mogelanten
auf die Kosten von 90 Pfg. Als Muster für vorzunehmende Änderungen der
Statuten oder der Geschäftsordnung lasse ich nachstehende Paragraphen folgen:
Nachtrag zur Geschäftsordnung oder znm Statut.
§ 1.
Der Verein ruft behufs rationeller Verteilung des Gegenwertes für nicht
zur Einlösung gelangende Rabatt-Spar-Marken und zum Zweck einer weiteren
Anregung des öffentlichen Interesses an dem Gedeihen des freien Handels sowie
zur Förderung des Sparsinns der Bevölkerung eine jährlich stattfindende bei«
tragsfreie Prämienverlosung ins Leben.
§ 2.
Die zur Verteilung kommende Summe richtet sich nach dem jedesmaligen
Jahresumsatz an Rabatt-Spar-Marken in der Zeit vom 2. Januar bis.31. Dezember
an der Verkaufsstelle der gefüllten Umschläge und beträgt y i0 Proz. des
Nominalwertes dieses Umsatzes.
§3-Der
höchste Gewinn soll stets 1000 Mk. sein, der niedrigste darf nicht