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unter 20 Mk. heruntergehen. Die Abstufungen der Gewinne bestimmt der
Vorstand.
§ 4.
Zur Teilnahme an der Prämienverlosung berechtigt der Besitz von mindestens
drei ordnungsmäßig vollgeklebten Rabatt-Spar-Büchern unseres Vereins
derart, daß auf je drei Sparbücher ein Los gewährt wird, wenn der Gegenwert
der Bücher bis zum 1. Dezember des betreffenden Jahres nicht abgehoben, sondern
behufs Anteilnahme an der Prämienvcrlosung in ein eigens dazu angelegtes
Sammelsparbuch eingetragen worden ist.
Die die Zahl drei oder deren Vielfache übersteigenden Nabatt-Spar-Bücher
werden für die nächste Prämienverlosung übertragen, falls ihre Gegenwerte bis
zum 1. Dezember des nächsten Jahres nicht abgehoben werden, sondern im Sammelsparbuch
stehen bleiben.
§5.
Die Verlosung findet stets in der ersten Woche des Februars in Gegenwart
eines Notars und zweier Vorstandsmitglieder statt.
§ 6.
Zur Sicherstellung des Prämienfonds zahlen die Mitglieder auf jeden von
ihnen entnommenen Umschlag y i0 Proz. des Nominalwertes, nämlich 20 Pfg.,
beim Bezug der Marken ein. Diese Beträge werden zu einem besonderen
Prämiengarantiefonds angesammelt. Der nicht für die Verlosung in
Anspruch genommene Teil desselben wird später im Verhältnis der Aufbringungsquoten
an die Mitglieder als Dividende zurückgezahlt.
§ 7.
Vor jeder Verlosung wird eine Prämienverlosungsliste aufgestellt. In ihr
sind die Teilnehmer mit den ihnen zugeteilten Losnummern verzeichnet.
Diese Li st e bildet die Grundlage der Verlosung.
Sie wird nach geschehener Bekanntmachung acht Tage öffentlich zur Einsicht
der Beteiligten ausgelegt. Etwaige Einsprüche regelt endgültig der Vorstand.
Nach Ablauf des festgesetzten Termins sind Einwendungen nicht mehr zulässig.
§ 8.
Die Auszahlung der Gewinne erfolgt gegen Rückgabe der Lose an der Geschäftsstelle
in den Bureaustunden. Bis zum 1. Dezember nicht abgehobene Ge-Winne
fallen zugunsten der nächsten Prämienverlosung an den Verein zurück.
§9.
Alle weiteren Einzelheiten bestimmt der Vorstand.