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In Halle a. S. z. B. ist das Wunder geschehen, daß von nationalliberaler
und freisinniger Seite eine öffentliche Versammlung behufs Stellungnahme zur
Warenhausfrage einberufen worden ist, in welcher bei unerhört starkem Besuche
nur gegen wenige sozialdemokratische Warenhaustrabanten unter lautem Beifall
eine für eine hohe Warenhausumsatzsteuer gerichtete Resolution angenommen
wurde, während dieselben Herren sich bei der ein halbes Jahr früher statt-,
gefundenen Landtagswahl noch mit dem manchesterlichen Gewäsch des laissez
faire, laissez aller hatten abspeisen lassen.
Außerdem haben im Anschluß an diese Versammlung sich sehr viele Geschäftsleute
endlich dazu aufgerafft, der freisinnigen Saalezeitung den Laufpaß
zu geben. Als Augen- und Ohrenzeugen der Vorgänge in der Versammlung
erkannten sie nämlich am anderen Tage bei der Lektüre des Referats, welche
Virtuosität dieses Blatt im Verdrehen von Tatsachen hat, wenn es sich darum
handelt, den Wünschen des gewerblichen Mittelstandes für seine Erhaltung Ausdruck
zu geben. Die Herren sahen an einem Musterbeispiel, wie recht ich habe,
wenn ich bei jeder Gelegenheit sage, daß es mit den Verhältnissen des gewerblichen
Mittelstandes nicht eher besser werden kann, als bis die liberalen, freisinnigen
und sog. unparteiischen Zeitungen ans den Häusern des Mittelstandes
verschwunden sind. Möchten noch recht viele ihren Ernst in ihren Bestrebungen
um die Besserung ihrer wirtschaftlichen Lage durch Abbestellen der manchesterlichen
Zeitungen, unter denen die Saalezeitung eine der schlimmsten Sünderinnen
ist, umgehend beweisen!
Nun geht ja vielleicht der seelische Fermentationsprozeß nicht überall so
stürmisch vor sich wie bei meinen Hallischen temperamentvollen freisinnigen Mitbürgern,
welche noch dazu durch zwei große Warenhäuser und vier Konsum-Vereine
mit zirka 17 000 Mitgliedern geschäftlich unglaublich drangsaliert werden,
es ist möglich, daß er an anderen Orten langsamer verläuft, aber eintreten wird
er sicher überall, und dann wird als gemeinsames Ergebnis desselben die Erklärung
des gewerblichen Mittelstandes zum Vorschein kommen, daß er nicht
gewillt ist, um der schönen Glasaugen der Großbetriebe willen in tatenlosem
Warten das Harakiri an sich zu vollziehen, sondern in der ernstesten Sorge um
seine Existenz die Kraft gefunden hat, die gesetzlichen Grundlagen des Wirtschaftslebens,
welche seinen Niedergang verschuldet haben, einer Revision zu unterziehen.
§12.
Eine solche Revision braucht keineswegs alles jetzt geltende Recht über
Gewerbefreiheit. Bord zu werfen. Das wäre ebenso verkehrt, wie es die Niederreißung der sänitlichen
Schranken des früheren Gewerbelebens gewesen ist. Es soll nur dev
doktrinäre Absolutismus der gegenwärtigen, zügellosen und gewalttätigen Gewerbefreiheit
gebrochen werden. In bezug auf die Warenhäuser ist ja schon
Gesichtspunkte für
eine Revision der