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durch Einführung der Umsatzsteuer die Richtung angedeutet, in welcher eine Abhilfe
erfolgen kann. Man gehe noch einen Schritt weiter und führe sowohl für
die Konsumvereine als auch für die Warenhäuser die Konzessionspflicht
ein. Bei den Warenhäusern rechtfertigt sie sich durch die Erwägung, daß diese
Institute eigentlich stehende Jahrmärkte sind, und bei den Konsumvereinen durch
den Nachweis, den ich in meinen „Klippen des sozialen Friedens" erbracht habe,
daß die Konsumvereine eigentlich gar keine auf Selbsthilfe beruhenden Genossenschaften
sind, sondern nur durch einen Irrtum von Schulze-Delitzsch in dem
Genossenschastsgesetz Aufnahme gefunden haben. Damit würde schon sehr viel
geholfen sein. Bei solcher und ähnlicher Revision braucht kein Gewerbetreibender
seine Mithilfe zu versagen. Er wird dabei in keiner Weise entwürdigt. Es
schändet niemand, wenn er einen Irrtum bekennt. Im Gegenteil ehrt solches
Verhalten und gehört zu denjenigen hochherzigen Taten, die von der Natur
dadurch besonders ausgezeichnet und geadelt erscheinen, daß sie als Lohn für die
bewiesene Selbstüberwindung ein eigenartiges erhebendes Gefühl der Befreiung
erzeugen. Es ist das der Ausgleich der bis dahin vorhandenen Spannung des
inneren Empfindens mit den realen Forderungen der Wirklichkeit.
Als objektive Erscheinung zeigt sich zugleich auch wieder tatenfroher Mut
anstatt der bleiernen Niedergeschlagenheit.
§13.
Grundbedingung für alles dies ist aber die Einsicht des Irrtums auf seiten
des gewerbetreibenden Mittelstandes in seiner bisherigen Stellung zur Unantastbarkeit
der absoluten Gewerbefreiheit. Diese Einsicht befördern, heißt eigener Sacke,
unserem ganzen Staatsleben einen großen Dienst leisten. Nach meinen Kräften
dazu beizutragen, ist der Zweck dieses Buches. Er wird nach meinen Erfahrungen
am besten erreicht werden, wenn wir die beiden großen Schädlinge des Handelund
Gewerbestandes, die Konsumvereine und Warenhäuser, an der Hand der
Lobreden ihrer Freunde einer kritischen Betrachtung unterwerfen. Solcher
Lobreden liegen jetzt schon eine ganze Anzahl gedruckt vor. Sie sind alle auf
denselben Ton der Überschwenglichkeit abgestimmt und unterscheiden sich nur durch
größere oder geringere Ausführlichkeit in der Aufzählung der Wundereigenschaften
der voluminösen Sprößlinge aus denn fruchtbaren Schoß der Gewerbefreiheit.
Dabei muß freilich gleich von vorneherein auf eine merkwürdige Erscheinung
aufmerksam gemacht werden, die an sich schon zu ernsten Zweifeln über
die be^n^Meit Segnungen der beiden Wunderkinder anregen muß. Sie besteht
darin, daß zwischen den Konsumvereinen und Warenhäusern nichts weniger als
ein geschwisterliches Verhältnis besteht. Beide leben auf sehr gespanntem Fuße,
wenn sie sich in ihren Interessensphären begegnen, und jedes Kind behauptet
von dem anderen, daß es dem Gemeinwesen schade. Wir sind in der Lage, in