Einleitung.
Die vorliegende Arbeit, die die Darstellung des Deutschen
Drogen-Gross- und Kleinhandels zum Gegenstand hat, wurde
schon begonnen, bevor der Reichstag (Session 1902/03 der
10. Legislaturperiode) in die Zolldebatte eingetreten war, die
sich mit unserer Materie befasste. Inzwischen ist nun der
Zolltarif infolge des Antrags Kardortf en bloc angenommen
worden, sodass die nachstehenden Ausführungen keinen unmittelbaren
praktischen Einfluss auf die zollpolitische Behandlung
der Drogen mehr haben können. Trotzdem erschien es
dem Verfasser nicht wertlos, seine Ansichten Uber die Zollsätze,
die für die Drogen in dem neuen Zolltarif festgesetzt worden
sind, auch jetzt noch darzulegen, umsoweniger als er aus der
Praxis heraus urteilen kann. Mitbestimmend war für ihn auch
der Umstand, dass in wissenschaftlichen Kreisen diese ganze
Frage bisher noch so gut wie gar nicht diskutiert worden ist,
so dass es immerhin von Nutzen sein dürfte sich mit ihr zu
befassen.
Der Verfasser hat bei der jeweiligen Zolltarifposition seine
Ansichten dargelegt und derart die seitens der Reichstagskommissionsmitglieder
und der Reichstagsabgeordneten geäusserten
Ansichten zu ergänzen oder zu beleuchten gesucht.
Diesem Hauptteil der Abhandlung, der also dem neuen
Zolltarif im Zusammenhang mit der Bedeutung des deutschen
Drogen-Grosshandels im Auslande gewidmet ist, folgt ein Abschnitt,
in dem versucht wird, die grosse Zunahme des Drogenkleinhandels
durch die auf diesem Gebiete herrschenden wirtschaftlichen
und sozialen Verhältnisse zu erklären. Hier zeigt
sich, dass nicht zuletzt die eigentümlichen Zustände des
Apothekergewerbes mit hineinspielen, so dass unbedingt notwendig
ist, auch das Apothekergewerbe zur Erklärung und
Beleuchtung der vielfachen Missstände in demselben in den
nachfolgenden Ausführungen einer Betrachtung mit zu unterziehen.