Full text : Über die Wirkung der Reform des bayrischen Gewerbesteuergesetzes vom Jahre 1899

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Ausschussmitgliedern  aus  ihrer  Mitte  gewählt.  Bei  der
Wahl  der  4  ständigen  Mitglieder  „soll  tunlichst  auf  die
verschiedenen  im  Rentamtsbezirk  vertretenen  Gewerbegattungen ­
  und  besonders  auch  auf  die  vorhandenen  Kleingewerbe ­
  Rücksicht  genommen  werden.“  (Art.  34.)  In  dieser
Beziehung  glaubt  das  Publikum  vielfach  Anlass  zu  Klagen
zu  haben,  insofern  als  die  Ausschüsse  oft  zu  einseitig  aus
Vertretern  einzelner  Gewerbe  zusammengesetzt  seien.i)  2)
Wird  Berufung  eingelegt,  so  wird  diese  —  das  ist
eine  Neuerung  —  zunächst  zur  nochmaligen  Prüfung  dem
Steuerausschuss  mitgeteilt;  erst  wenn  hier  die  Berufung
nicht  erledigt  werden  kann,  geht  sie  an  die  Berufungskommission ­
  weiter.  Gegen  die  Entscheidung  der  Berufungskommission ­
  kann  dann  noch  weiter  bei  der  beim  Staatsministerium ­
  gebildeten  „Oberberufungskommission“  Beschwerde ­
  erhoben  werden.  Es  wurden  im  ganzen  Kgr.
im  J.  1900/1  gegen  die  Veranlagung  der  Gewerbesteuer
4858  Berufungen  eingelegt,  wovon  3230  berücksichtigt
wurden;  ferner  wurden  112  Beschwerden  erhoben,  wovon
38  Berücksichtigung  fanden.  Die  Gewerbesteuersumme
wurde  dadurch  von  10  711312  Mk.  auf  10  408  787  Mk.
reduziert.
8.  Besteuerung,  wenn  von  einer  Person  mehrere
Gewerbe  betrieben  werden.  Besteuerung,  wenn
mehrere  Familienmitglieder  Gewerbe  betreiben.
BeilDohalten  wurde  der  Art.  9  des  alten  Gesetzes,
welcher  bestimmt,  dass  Personen,  die  mehrere  Gewerbe
betreiben,  deren  Vereinigung  durch  die  Natur  des  Unternehmens ­
  bedingt  ist,  oder  Detailgeschäfte,  die  Waren  verschiedener ­
  Gattung  feilhalten,  die  N.  A.  nur  einmal  nach
0  Vgl.  z.  B.  Ber.  d.  Hk.  v  Obeifranken  1900  ;  p.  275.  —
2)  Da  kommt  es  häufiger  vor,  dass  der  Stenerausschuss,  in  welchem
fast  ausschliesslich  etwa  Angehörige  des  Kleingewerbestandes  und  des
Kleinhandels  sitzen,  von  den  Erträgnissen  anderer  Gewerbe  übertriebene
Vorstellungen  hat  'und  bei  der  Abschätzung  des  Ertrags  weit  über  das
Ziel  hinausschiesst.
            
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