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Im übrigen haben die Wirte auch den Weg der Selbsthilfe
betreten. Sie suchten die Brauereien zu zwingen,
an Händler kein Bier mehr abzugeben ; dies gelang meistens
nicht, 1) da die Händler den Handel mit fremdem Bier weiter
betrieben und so die einheimischen Brauereien veranlassten,
ebenfalls wieder Bier an sie abzugeben. In München, wo
der Kampf der Wirte gegen dis Händler besonders lebhaft
ist, wurde eine „Flaschenbierabfüllgenossenschaft“ gegründet,
die den Zweck hatte, von den Brauereien in grossen Mengen
das Bier zu kaufen, und zu billigen Preisen, in Flaschen
abgefüllt, an die einzelnen Mitglieder abzugeben. Die Genossenschaft
konnte jedoch ihr Ziel nicht erreichen. ^
15. Besteuerung der Mühlen.^)
Eine der wichtigsten Fragen der Steuerreform war
die Besteuerung der Mühlen. Diese gab zu langwierigen
parlamentarischen Kämpfen zwischen Abgeordnetenkammer
und Reichsrat Anlass, und noch im letzten Moment drohte
die ganze Gesetzesvorlage an dieser Klippe zu scheitern;
nur durch das energische vermittelnde Eingreifen des Ministers
gelang es schliesslich, eine Einigung zu erzielen.
Nach dem Gewerbesteuergesetz von 1881 war unterschieden
zwischen kleineren und grösseren Wassermühlen
und zwischen kleineren und grösseren Kunstmühlen
mit steigenden Normalanlagen und Betriebsanlagen,
letztere nach dem Vermahlungsquantum bemessen.^)
D In Stuttgart ist dies gelungen (10, Deutsch. Gastwirtstag ; Referat
über d. Flaschenbierhandel; 13. Aug. 1901).
2) Aussch. d. Abg.-Kammer 1898/9. Beil. Bd. XXI, Beil. 1215;
p. 216, 217. Beil. 1219. p. 313—318. Beil. 1289. p. 651 — 654. Beil.
1289 a; p. 669 u. 670.
St en. Ber. Bd. 13. — 1899. 479. Sitzung; p. 490—496. 498.
Sitzung; p. 933—937. 503. Sitzung; p. 1084—1087.
Aussch. d. K. d. R. R. Prot. 588—598; Beil. Bd. VIII.; p. 82.
IX. Prot. p. 17—19.
Kammer der R. R. 59. Prot. p. 272—293. 61. Prot. p. 419—451.
8) Tar. No. 137.