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Von den mittleren Mühlen wird schon öfters über Erhöhung
der Steuern geklagt; so beschwert sich eine Memminger
Mühle, 1) dass ihre Steuern sich im J. 1900 verfünffacht
haben, während der Reingewinn des Geschäftes bedeutend
gesunken sei. Die Gewürzmühle Neustadt a/Haardt
findet den durch die Umsatzsteuer ausgeübten Steuerdruck
so schwer, dass ihr dadurch der Konkurrenzkampf mit den
badischen und hessischen Mühlen erschwert werde. Auch
im Handelskammerbericht Pfalz 1902 p. 128, spricht sich
ein Berichterstatter im Interesse der mittleren Mühlen für
Beseitigung der Umsatzsteuer aus.
Doch kann man von einer durch die Umsatzsteuer
ausgeübten wirklichen Überlastung jedenfalls nur bei den
ganz grossen Mühlen sprechen, besonders bei der weitaus
grössten Mühle in Bayern, der Ludwigshafener Walzmühle.
Diese Mühle hatte im Geschäftsjahr 1897/8 einen steuerpflichtigen
Ertrag von 247 920 Mk. bei einem Vermahlungsquantum
von 1250 594 Ctr. Bei der Einsteuerung nach
dem Ertrag hätte sich daher die Staatssteuer auf 8 895 Mk.,
die Gesamtsteuer, (also samt Umlagen) auf 32 753 Mk., bei
der Besteuerung nach dem Vermahlungsquantum erstere
auf 24150 Mk., letztere auf 89 239 Mk. belaufen. Der Steuerausschuss
legte den Ertrag zu gründe, wogegen jedoch
das Rentamt Berufung einlegte; die Berufungskommission
beharrte indes bei der Einschätzung nach dem Ertrag,
während die Oberberufungskommission die Besteuerung
nach dem Umsatz festsetzte. Die Walzmühle beruhigte
sich aber mit diesem endgültigen Entscheid nicht, sie drohte
mit der Verlegung ihrer Mühle nach Mannheim, wo ihr
angeblich günstige Anerbietungen gemacht worden waren.
Von der Direktion der Walzmühle, dem Stadtrat und dem
Gewerbeverein von Ludwigshafen, sowie von einer grossen
Anzahl von Landwirten wurden Petitionen beim Landtag
eingebracht betr. Abänderung des Gesetzes über die Mühlenbesteuerung.
Eine heftige Pressfehde entspann sich über
diese Frage ; in Versammlungen protestierten zahlreiche
*) Hk. V. Schwaben 1900; p. 128.