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politisch klug halten, die Grossindustrie niedriger zu besteuern
wie die Nachbarstaaten, um die Industrie ins Land
zu ziehen, so kann man doch kaum glauben, dass die
bagatellmässigen Ersparnisse, welche dadurch dem Unternehmer
erwüchsen, im stände wären, die in den geographischen
und WirtschafthChen Verhältnissen begründeten
Nachteile auszugleichen, welche Bayern gegenüber andern
Staaten hat.
18. Vergleich der Gewerbesteuer mit den übrigen
direkten Steuern.
Die Leistungsfähigkeit eines Steuerpflichtigen
hängt bekanntlich nicht blos von der Grösse, sondern
auch von der Art des Einkommens ab. Das durch rein
persönliche Arbeit erworbene Einkommen ist in hohem
Grade un fundiert; wird die Arbeitskraft durch einen
unglücklichen Zufall vernichtet, so versiegt sofort die Quelle
des Einkommens. Dieses reine Arbeitseinkommen
wird daher von einem gerechten Steuersystem am mildesten
behandelt werden. Das aus Kapitalrenten
fliessende Einkommen verbleibt dem Besitzer, auch wenn
er arbeitsunfähig geworden; es ist daher höchst fundiertes
Einkommen und verdient deshalb die geringste steuerliche
Schonung. Das gewerbliche, durch Zusammenwirken
von Arbeit und Besitz gewonnene, also gemischt
fundierte Einkommen, soll einer sich auf mittlerer
Linie bewegenden Besteuerung unterworfen werden.
Durch die neuen Gesetze wurden bei den höheren
Steuersätzen die Unterschiede zwischen den drei Steuerarten
gegen früher sehr verringert.
Die Höchstsätze waren
Einkommensteuer
Gewerbesteuer
Kapitalrentensteuer
' 1881
1899
1,2
3
2V2
3V2
3V2
4
6*