Full text : Die wirtschaftlichen und politischen Motive für die Abschaffung des britischen Sklavenhandels im Jahre 1806/07

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XXV  1.

land  führte.  Viele  dieser  Sklaven  entsprangen,  sobald  sie  den
englischen  Boden  betreten  hatten,  ihrem  Herrn,  liefsen  sich
eiligst  taufen  und  galten  von  nun  ab  nach  einem  alten  Gesetze
für  frei.  Im  Jahre  1729  verfügte  eine  oberrichterliche  Entscheidung, ­
  dafs  die  Taufe  oder  der  Aufenthalt  in  England  hinfort ­
  keine  Änderung  in  dem  Verhältnis  zwischen  Herren  und
Sklaven  zur  Folge  haben  sollte.  Seitdem  wimmelten  die  englischen ­
  Zeitungen  von  Anzeigen  über  entlaufene,  herrenlose,
wiedereingefangene  und  öffentlich  meistbietend  zu  verkaufende
Sklaven.  Das  muiste  alle  edleren  Gemüter  empören  und  neue
Streiter  für  die  unterdrückten  Neger  erwecken.  Ein  solcher
entstand  in  Granville  Sharp,  einem  scharfsinnigen  Juristen,
der  auf  den  Widerspruch  des  1729  gefällten  Rechtsspruches
mit  dem  Verfassungsgrundsatz  hinwies:  „That  every  man  in
England  was  free  to  sue  and  defend  his  rights,  and  that  force
could  not  be  used  without  a  legal  process.“  In  einem  glänzen-  *
den,  grofses  Aufsehen  erregenden  Prozefs  (dem  sogenannten
„Sommersett“  -Fall:  ein  nach  England  mitgebrachter  Sklave
sollte  entlaufen,  wieder  eingefangen  und  war  nach  Westindien
transportiert  werden)  stiefs  Sharp  den  Rechtsspruch  von
1729  um  und  setzte  1772  die  wichtige  Entscheidung  durch,
welche  lautete:  „Ein  Sklave  ist  frei,  sobald  er  seinen  Fufs
auf  englischen  Boden  setzt.“
Es  läfst  sich  denken,  welche  Erregung  dieses  Urteil  in
jener  unruhigen  Zeit  bei  Freunden  wie  Feinden  der  Sklaverei
entfachen  muiste.  Zugleich  mehrten  sich  die  Berichte,  welche
die  Roheiten  und  Schrecknisse  der  Negersklaverei  in  aller
Anschaulichkeit  schilderten.  Damals  trat  auch  Ramsay,  ein
Vikar  aus  Kent,  mit  seinen  Erlebnissen  in  Westindien  an  die
Öffentlichkeit.  Allenthalben  wurde  die  Frage  diskutiert,  ob
die  Sklaverei  und  der  Negerhandel  weiter  geduldet  werden
sollte.  Der  Ausbruch  der  nordamerikanischen  Revolution,  die
Erklärung  der  Menschenrechte,  die  amerikanischen  Importverbote, ­
  sowie  die  Freilassung  grofser  Sklavenscharen  daselbst
führten  dem  Publikum  die  Frage  immer  dringlicher  vor  die
Seele.  Schon  1770  hatten  sich  in  Amerika  Mitglieder  der
bischöflichen,  der  römischen,  der  methodistischen  und  der
presbytérianischen  Konfessionen  zum  Kampf  gegen  die  Sklaverei
verbündet.  1774  bildete  sich  in  Pensylvanien  die  erste  interkonfessionelle ­
  Abolitionsgesellschaft,  an  deren  Spitze  später
Franklin  trat.
Diese  interkonfessionellen  Gesellschaften  versuchten  von
1770/80  ab  in  steigendem  Mafse  die  Parlamente  für  ihre  Pläne
zu  gewinnen  und  die  Gesetzgebung  zu  beeinflussen.  Damit  trat
die  Abolitionsgeschichte  in  ihr  viertes,  letztes  Stadium.
1776  beantragte  D.  Hartley,  ein  Quäker  und  Parlamentsmitglied ­
  für  Hull,  im  Unterhause  die  Abolition,  mit  der  Begründung: ­
  „The  slave  trade  was  contrary  to  the  laws  of  God
            
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