Full text: Grundfragen der englischen Volkswirtschaft

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Dr. M. J Bonn. 
Leeward-Inseln und Honduras) nicht besteht, wird selten ange 
wandt; es kennzeichnet aber das Verhältnis völliger rechtlicher Ab 
hängigkeit. 
Diese Abhängigkeit soll dem Mutterlande keine unmittelbaren 
Vorteile auf Kosten der Kolonien sichern. Die Kolonien werden viel 
mehr als politische Lebenseinheiten aufgefaßt, die eine eigene Ent 
wicklung nehmen, nicht aber bloß den Zwecken des Mutterlandes 
dienen sollen. Alle ihre Hilfskräfte sollen erschlossen werden; es wird 
nirgends versucht, sie durch zollpolitische Maßnahmen irgendwelcher 
Art im Interesse des Mutterlandes zu beschränken; weit eher kann 
man eine Begünstigung der Kolonien feststellen. Die Aufhebung der 
Zuckerprämien ist z. B. mit Rücksicht auf die Interessen der Zucker 
rohrkolonien durchgesetzt worden, obwohl die englischen Konsu 
menten die Kosten zu tragen hatten. Daher dienen die Zollsysteme 
der Kolonien im wesentlichen nur der Gewinnung von Staats 
einnahmen. Sie gewähren dem Mutterlande keine Bevorzugung. Wo 
Finanzzölle nötig sind, die als Schutzzölle wirken könnten, werden 
sie, wie in Indien, durch eine innere Verbrauchsabgabe ergänzt; was 
natürlich von den interessierten Kreisen als Benachteiligung emp 
funden wird. Die Masse der indischen Bevölkerung hat jedoch kaum 
ein Interesse daran, die innere Verbrauchsabgabe auf Baumwoll- 
waren in der Höhe von 3i/ 2 °/o zugunsten der indischen Fabrikanten 
aufheben und durch andere Steuern ersetzt zu sehen. Ihr Interesse 
fällt hier mit dem der englischen Produzenten zusammen, wobei 
allerdings die industrielle Entwicklung Indiens verlangsamt 
werden mag. Wenn so der Wille des Mutterlandes in letzter 
Linie die Handelspolitik der Kolonien bestimmt, so geschieht das 
gleiche auch mit Rücksicht auf die Finanzen. Indes werden die 
Mittel der Kolonien ausschließlich zur Deckung kolonialer Bedürf 
nisse, nie zu einem «Tribut» an das Mutterland verwandt. Vielmehr 
sind die Fälle nicht selten, in denen Kronkolonien regelmäßige jähr 
liche Zuschüsse vom Mutterlande erhalten. Nordnigerien z. B. emp 
fängt einen solchen von 275 000 £. — Überdies genießen die Kolo 
nien die Vorteile des verhältnismäßig billigen britischen Kredits. 
Oft übernimmt das Mutterland eine Garantie kolonialer Anleihen; 
immer erleichtert die Tatsache, daß es in letzter Linie für 
die Finanzpolitik der Kronkolonien verantwortlich ist, deren 
Emission auf dem Londoner Markte. Natürlich verursachen
	        
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