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Dr. M. J Bonn.
Leeward-Inseln und Honduras) nicht besteht, wird selten ange
wandt; es kennzeichnet aber das Verhältnis völliger rechtlicher Ab
hängigkeit.
Diese Abhängigkeit soll dem Mutterlande keine unmittelbaren
Vorteile auf Kosten der Kolonien sichern. Die Kolonien werden viel
mehr als politische Lebenseinheiten aufgefaßt, die eine eigene Ent
wicklung nehmen, nicht aber bloß den Zwecken des Mutterlandes
dienen sollen. Alle ihre Hilfskräfte sollen erschlossen werden; es wird
nirgends versucht, sie durch zollpolitische Maßnahmen irgendwelcher
Art im Interesse des Mutterlandes zu beschränken; weit eher kann
man eine Begünstigung der Kolonien feststellen. Die Aufhebung der
Zuckerprämien ist z. B. mit Rücksicht auf die Interessen der Zucker
rohrkolonien durchgesetzt worden, obwohl die englischen Konsu
menten die Kosten zu tragen hatten. Daher dienen die Zollsysteme
der Kolonien im wesentlichen nur der Gewinnung von Staats
einnahmen. Sie gewähren dem Mutterlande keine Bevorzugung. Wo
Finanzzölle nötig sind, die als Schutzzölle wirken könnten, werden
sie, wie in Indien, durch eine innere Verbrauchsabgabe ergänzt; was
natürlich von den interessierten Kreisen als Benachteiligung emp
funden wird. Die Masse der indischen Bevölkerung hat jedoch kaum
ein Interesse daran, die innere Verbrauchsabgabe auf Baumwoll-
waren in der Höhe von 3i/ 2 °/o zugunsten der indischen Fabrikanten
aufheben und durch andere Steuern ersetzt zu sehen. Ihr Interesse
fällt hier mit dem der englischen Produzenten zusammen, wobei
allerdings die industrielle Entwicklung Indiens verlangsamt
werden mag. Wenn so der Wille des Mutterlandes in letzter
Linie die Handelspolitik der Kolonien bestimmt, so geschieht das
gleiche auch mit Rücksicht auf die Finanzen. Indes werden die
Mittel der Kolonien ausschließlich zur Deckung kolonialer Bedürf
nisse, nie zu einem «Tribut» an das Mutterland verwandt. Vielmehr
sind die Fälle nicht selten, in denen Kronkolonien regelmäßige jähr
liche Zuschüsse vom Mutterlande erhalten. Nordnigerien z. B. emp
fängt einen solchen von 275 000 £. — Überdies genießen die Kolo
nien die Vorteile des verhältnismäßig billigen britischen Kredits.
Oft übernimmt das Mutterland eine Garantie kolonialer Anleihen;
immer erleichtert die Tatsache, daß es in letzter Linie für
die Finanzpolitik der Kronkolonien verantwortlich ist, deren
Emission auf dem Londoner Markte. Natürlich verursachen