Full text : Die wirtschaftlichen und politischen Motive für die Abschaffung des britischen Sklavenhandels im Jahre 1806/07

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XXV  1.

strengungen,  einen  eigenen,  nationalen  Sklavenhandel  zu  begründen ­
  und  sich  hierin  von  England  zu  emanzipieren.  Wie
es  damals  überhaupt  die  erste  und  zukunftsreichste  Kolonialmacht ­
  in  Westindien  war,  so  war  es  auch  der  erste  Sklavenkonsument. ­
  „Non  seulement  l’état  actuel  de  la  traite  française
sur  les  cotes  de  l’Afrique  offre  une  progression  au  delà  de
toute  mesure  .  .  .  mail  il  presente  encore  une  augmentation
de  plus  de  moitié  sur  le  nombre  de  noirs  enlevés  par  les  armateurs ­
  français  avant  la  dernière  guerre“  (1779,  Arnould  I,
S.  301).  Die  gewaltige  Ausdehnung  der  Kulturen  auf  der  fruchtbaren ­
  Südseite  von  Domingue,  auf  Guadeloupe,  Martinique
usw.  seit  Ende  der  1770er  Jahre  hatte  den  französischen  Bedarf ­
  an  Negern  auf  jährlich  mindestens  40000  Stück  —  gegen
15—16000  Stück,  welche  die  englischen  Inseln  benötigten  —
gesteigert  (siehe  S.  82).  Fast  die  Hälfte  der  von  allen  europäischen ­
  Nationen  verhandelten  Neger  ging,  mit  gesetzlicher
Erlaubnis  oder  durch  Schleichhandel,  in  die  französischen
Kolonien  (de  donnés,  S.  102).  Noch  vor  dem  letzten  Kriege
mit  England  von  1779—83  hatten  die  französischen  Sklavenhändler ­
  jährlich  nur  14—15000  Neger  verschifft  (Arnould  I,
S.  302),  während  sie  in  den  der  Revolution  von  1789  unmittelbar ­
  vorhergehenden  Jahren  genau  das  doppelte  nach  Westindien ­
  importierten.  30000  Neger  fuhren  damals  in  jedem
Jahre  in  französischen  Schiffen  über  den  Ozean  (Report  1789,
VI;  Brougham  I,  S.  530,  auch  II,  Note  Hh.,  S.  532;  Edwards
II,  S.  101;  Arnould  I,  S.  302;  Southey  III,  S.  19;  Bandinell,
S.  86  u.  a.).  Dazu  kamen  noch  weitere  10000  Sklaven,  welche
von  Engländern  in  die  französischen  Inseln  importiert  wurden
(ebendort).
In  früheren  Zeiten  hatten  sich  englische  Sklavenhändler
viel  mehr  an  dem  französischen  Markte  beteiligt.  Durch  den
Beschlufs  des  französischen  Staatsrates  vom  26.  Oktober  1784
wurde  dieser  gewinnreiche  englische  Zwischenhandel  dauernd
gelähmt.  Um  ihrem  eigenen  Sklavenhandel  gröfsere  Ermunterung ­
  zu  geben,  versprach  die  französische  Regierung  in  diesem
Erlafs  eine  Prämie  von  40  livr.  für  jede  Tonne  eines  in  einem
französischen  Hafen  für  Afrika  ausgerüsteten  Schiffes.  Für
jeden  Sklaven,  der  nach  Guadeloupe  und  Martinique  oder
nach  Süddomingue,  Cayenne,  Tabago  und  Lucie  von  französischen ­
  Schiffen  importiert  wurde,  sollte  eine  weitere  Prämie
von  60  oder  100,  später  sogar  von  160  oder  200  livr.  in  Silber
gezahlt  werden.  Gewisse  aus  europäischen  (gemeint  sind  englische) ­
  Häfen  nach  Frankreich  zum  Zweck  des  afrikanischen
Tauschhandels  eingeführte  Waren  sollten  abgabenfrei  bleiben
(Report  1789,  VI:  Arrêt  du  Conseil  d’Etat  du  Roi).  Nach
Domingue  durften  britische  Schiffe  überhaupt  keine  Sklaven
mehr  importieren;  nur  die  französischen  Windward  -  Inseln
standen  ihnen  gegen  einen  Importzoll  von  6  livr.  pro  Kopf
            
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